• Klarheit gefordert – Kuschelkurs geliefert

    Dana Kube beeindruckt mit einer engagierten Rede zur Informationsfreiheit. Doch wo Kritik nötig wäre, bleibt sie zu milde.

    FRANKFURT – Dana Kube gehört zu jener neuen Generation der Grünen, auf die viele gehofft haben: jung, intelligent, hochqualifiziert. Eine Wissenschaftlerin mit analytischem Blick und rhetorischem Talent. Keine Kindheit in der Friedensbewegung, keine Erweckungserlebnisse auf der Hofgartenwiese, kein ideologischer Nebel von Mutlangen oder der Freien Republik Wendland, der ihre Sicht verstellen würde. Ihre Politik ist gestaltend, zukunftsgewandt – und frei von dem mehltauigen Ballast der Altvorderen, deren öffentlich inszenierte Katastrophenszenarien oft eher nach Therapiebedarf als nach Verantwortung klingen.

    Dana Kube spricht in der Frankfurter StVV. Foto: Carsten Prueser

    Am Donnerstag hielt Kube eine leidenschaftliche Rede zum Informationsfreiheitsrecht in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung. Sie hob sich wohltuend ab vom gewohnheitsmäßigen Vorlesegeleier der meisten Redebeiträge, besonders der Magistratsmitglieder. Kube sprach frei, engagiert und mit spürbarem innerem Antrieb – die Informationsfreiheit ist für sie mehr als ein politisches Thema: eine Herzensangelegenheit.

    Was bedeutet eigentlich Informationsfreiheit? Informationsfreiheit ist das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten – unabhängig von ihrer persönlichen Betroffenheit. Sie ist ein zentrales Element demokratischer Kontrolle und die entsprechenden Gesetze der Länder und des Bundes eröffnen jeweils den Schutzbereich des Grundrechts auf Informationsfreiheit (Art. 5) im Grundgesetz. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Frankfurt eine neue, fortschrittliche Satzung zur Umsetzung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Damit wurde klargestellt: Alle öffentlichen Stellen der Stadt unterliegen dem HDSIG – also dem Landesgesetz, das Auskunftsrechte regelt, Fristen setzt und eine Begründungspflicht festschreibt.

    Und doch: So aufrichtig Kubes Einsatz, so gründlich ihre Vorbereitung, so kraftvoll ihre Worte – so enttäuschend war letztlich ihr Befund im politischen Kern. Denn sie zeigt eine geradezu rührende Nachsicht gegenüber der Verwaltung, die für die Umsetzung des Informationsfreiheitsrechts verantwortlich ist. Zu verständnisvoll, zu sanft, zu freundlich im Ton gegenüber einer Staatsmacht, die sich in diesem Punkt de facto weigert, nach den Grundsätzen des Rechtsstaats zu handeln.

    Frankfurt verfügt damit formal über eine der wirksamsten kommunalen Regelungen zur Informationsfreiheit in Hessen, eine Tatsache, die wir auch dem entschiedenen Einsatz von Dana Kube zu verdanken haben. Doch an der praktischen Umsetzung dieser neuen Rechtslage scheitert die Stadtverwaltung bislang kläglich. Anfragen werden verschleppt, ignoriert oder rechtswidrig abgelehnt. Die Verwaltung verhält sich, als habe sich rechtlich nichts geändert – und entzieht sich damit nicht nur ihrer Verantwortung, sondern auch dem geltenden Recht.

    Die Fakten: Die Stadtverordnetenversammlung hat zum Januar 2025 eine verschärfte Satzung zur Informationsfreiheit beschlossen. Das Budget für zusätzliches Personal wurde bewilligt. Frankfurt verfügt damit formal über eine der wirksamsten kommunalen Regelungen zur Informationsfreiheit in Hessen. Passiert ist – nichts.

    Die Verwaltung mauert, verschleppt, ignoriert.

    In der praktischen Umsetzung dieser neuen Rechtslage scheitert die Stadtverwaltung bislang kläglich. Anfragen werden verzögert, ignoriert oder rechtswidrig abgelehnt. Die Verwaltung verhält sich, als habe sich rechtlich nichts geändert – und entzieht sich damit nicht nur ihrer Verantwortung, sondern auch dem geltenden Recht. Der Autor dieser Zeilen hat in den vergangenen Monaten über zwei Dutzend Anfragen bei verschiedenen Stellen der Stadt gestellt. Nur zwei wurden fristgerecht und gesetzeskonform beantwortet – eine Quote von unter zehn Prozent.

    Das ist nicht nur Verwaltungsversagen, das ist ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Recht und gegen die Grundrechte – insbesondere gegen Artikel 5 des Grundgesetzes. Es ist eine Missachtung des Parlamentswillens, eine Ohrfeige für die Stadtverordnetenversammlung und letztlich ein Angriff auf das demokratische Fundament dieser Stadt.

    In der Rede Kubes fehlte der notwendige Zorn über diese systematische Missachtung. Ihre nachweißlichen Erfolge in der Schulpolitik mögen dabei eine Rolle spielen – einem Feld, in dem Empathie, Geduld und Ermutigung gegenüber Kindern im Mttelpunkt stehen sind. Doch die Verantwortlichen in der Frankfurter Verwaltung sind schon groß. Und voll verantwortlich. Deswegen haben sie keinen Anspruch auf pädagogische Milde – sondern auf rechtsstaatliche Konsequenz. Wo Klartext nötig gewesen wäre, blieb sie verständnisvoll. Wo politische Konfrontation gefragt war, bot sie Dialogbereitschaft. Ihre Begeisterung für ihr Thema ist echt – aber sie muss sich in politischen Druck übersetzen. Denn die Staatsgewalt ist an Gesetz, Grundrechte und Menschenwürde gebunden. Wer hier versagt, hat nicht Verständnis verdient, sondern Konsequenzen.

    Was wir erleben, ist ein amalgamiertes Versagen aus Inkompetenz („Das haben wir noch nie so gemacht“), Angst („Da könnte ja jeder kommen!“) und Trägheit („Wer soll das alles auch noch machen?“) – das ewige Dreigestirn deutscher Behördenkultur. Und genau hier braucht es nicht nur neue Stimmen, sondern auch neue Härte.

    Dana Kube hat in ihrer Rede ein wichtiges Signal gesetzt. Sie hat gezeigt, dass sie weiß, worum es geht. Der nächste Schritt muss nun sein, die Verwaltung daran zu erinnern, dass Informationsfreiheit kein Angebot ist – sondern ein einklagbares Recht.

    (Update am 7. Juni: „Was ist Informationsfreiheit“ eingefügt)

  • Kuponkönige, Kronentouristen und ein verkaufter Affront

    von Carsten Prueser

    Warum der Hohenzollern-Deal die Republik verhöhnt

    In einer Republik, die sich gern auf ihr antifaschistisches Gründungsversprechen beruft, wirkt der Kompromiss vom 12. Mai 2025 wie eine plötzliche Amnesie‑Attacke im kollektiven Gedächtnis. Während draußen vor den Museen Schulklassen Schlange stehen, um Preußens Glanz und Gloria zu bestaunen, verhandelte drinnen ein aussterbender Sozialdemokrat im Kanzleramt mit den Erben jenes Hauses, das Kriege, Kolonialverbrechen und – spätestens in Gestalt des notorischen Kronprinzen Wilhelm – aktive Nazi‑Hoffnungen großzügig befeuerte. Dass Olaf Scholz, der vielleicht letzte rote Hausherr dieser Republik, seine letzten Amtswochen damit zubrachte, den Weg für diesen „Vergleich“ freizuboxen, setzt der Tragikomödie eine verstörend ironische Krone auf.

    Glücklich über das Hitler-Kabinett: Prinz Wilhelm von Hohenzollern

    Ein fauler Frieden – die Mechanik des Deals

    • Stiftung Hohenzollernscher Kunstbesitz: Allein die elegante Etikette kann nicht verbergen, dass hier Staatsvermögen mit Adelsgier versöhnt wurde. Rund 10 000 bis 27 000 Objekte – von Cranachs Tafelbildern bis zu Frackknöpfen maroder Kaiser – wandern in eine neue Stiftung, deren Kuratorium zwei Drittel öffentlich besetzt ist, während die Hohenzollern drei Sitze und damit Vetorechte kassieren.
    • Rechtsfrieden gegen Rechte: Im Gegenzug zieht Georg Friedrich Prinz von Preußen alle anhängigen Klagen zurück und verspricht, keine weiteren Entschädigungen mehr zu fordern. Das kostet ihn exakt: nichts. Die Republik erspart sich Prozessrisiken – und bezahlt mit ihrer Würde.
    • Leihgaben bleiben Leihgaben: Einige der legendären Schnupftabakdosen (sieben an der Zahl) verbleiben als „Dauerleihgaben“ in den Museen; fünf darf der Clan jederzeit zurückfordern – feiner Unterschied zwischen Eigentum und Dekoration.

    Legitimation? Ein rhetorisches Perpetuum mobile

    Die Hohenzollern berufen sich auf dieselbe demokratische Werteordnung, die ihre Vorfahren mit Blut und Eisen verhöhnt haben. Sie behaupten „Kontinuität des Familienbesitzes“ – ein hübscher Euphemismus für Beutegut aus feudaler Ausbeutung, preußischem Militarismus und blanker Kollaboration mit dem braunen Terror. Die Republik hingegen tut so, als handele es sich um bloß „strittige Kunstgegenstände“, nicht um historisch verfestigtes Unrecht.

    Der sozialdemokratische Kotau

    Dass ausgerechnet ein Sozialdemokrat – und nicht etwa ein Nostalgiker aus monarchistischer Folklore – diesen Kotau vollzieht, ist politischer Selbstverrat in Reinform. Die SPD wurde einst gegründet, um Junker und Kuponschneiderdas Fürchten zu lehren; ihr letzter Kanzler rettet ihnen nun die Rendite ihrer Plünderzüge. Man verhandelt Diskriminierung nicht – man beseitigt sie.

    Der Adelstitel als Designer‑Accessoire

    Bleibt das Privileg der Namensdekoration: Das präfixhafte „von“ wirkt heute wie ein gefettetes Placebo, das die ahnungslose Öffentlichkeit über die Nichtexistenz erblich sanktionierter Rangordnungen hinweg­täuscht. Darauf hereinzufallen heißt, den schimmernden Puder der Hierarchie auf eine Gesellschaft zu streuen, die Leistungsgerechtigkeit predigt, aber vor dem Stammbaum niederkniet.

    Resümee – Historische Verantwortung oder historischer Ausverkauf?

    Der Deal ist kein Akt der Versöhnung, sondern eine kapitulative Geste gegenüber dekadenter Nostalgie. Er konserviert feudale Besitzansprüche unter dem Glassturz gemeinnütziger Rhetorik und stellt den Coup noch als kulturpolitischen Geniestreich aus. So feiert die Republik ihren eigenen Etikettenschwindel: Rechtsfrieden statt Gerechtigkeit, Schaufenster‑Demokratie statt moralischer Klarheit.

    Die Untertanen von gestern zahlen heute die Zinsen – still, brav und kulturbeflissen. Man könnte es als Lehrstück in bundesrepublikanischer Konfliktvermeidung betrachten. Oder man nennt es beim Namen: ein Schlag ins Gesicht jener demokratischen Tradition, die 1918 versäumte, den Adel zu enteignen, und 2025 nicht einmal mehr laut „Es reicht!“ zu rufen wagt.

    Denn die Geschichte urteilt nicht milde über jene, die ihre Lektionen vergessen. Sie notiert jeden Kotau mit spitzer Feder – und hat ein langes Gedächtnis.

  • Verbotene Worte: Ein Angriff auf unseren demokratischen Diskurs

    Kommentar von Carsten Prueser

    Am 8. Mai 2025 untersagte Hilime Arslaner, Stadtverordnetenvorsteherin von Frankfurt, den Stadtverordneten das Wort „Junkies“ zu verwenden. Hinter dem gut gemeinten Versuch, beleidigenden Sprachgebrauch einzudämmen, verbirgt sich jedoch ein schwerwiegender Fehler, der unser demokratisches Miteinander gefährdet.

    Der Ausdruck „Junkie“ geht etymologisch auf das englische „junk“ zurück, das vor über hundert Jahren im New Yorker Unterweltslang Heroin bezeichnete – nicht die Konsument*innen. In den 1920er-Jahren entstand daraus der Begriff für Menschen mit Heroinabhängigkeit, ein Wandel, der erst später missverstanden wurde: Es ist also falsch, „Junkies“ automatisch als Gleichsetzung von Betroffenen mit „Müll“ zu verstehen. Popularisiert wurde der Begriff durch William S. Burroughs Roman „Junkie“ aus dem Jahre 1953. Eine Gleichsetzung der Betroffenen mit „Müll“ ist etymologisch also nicht korrekt, sondern eine vereinfachende Fehlinterpretation.

    Lou Reed puts a spike into his vein
    Lou Reed auf der Bühne in Houston, TX, 1974. Foto von Michael Zagaris

    „…when I put a spike into my vein…“

    Heute hat sich die Verwendung weiterentwickelt. Viele nutzen Bezeichnungen wie „News-Junkie“ oder „Adrenalin-Junkie“ völlig unbefangen, um eine starke Vorliebe auszudrücken – wer von sich selbst als „News-Junkie“ spricht, mag seinen eigenen Medienkonsum augenzwinkernd kritisieren. Diese Alltagssprache pauschal als „stark abwertend“ zu verbieten, zeigt ein zu kurzes Verständnis von sprachlicher Realität.
    Vor allem aber steht ein Verbot von Wörtern zu sehr im Zentrum, während die Diskussion der eigentlichen Inhalte in den Hintergrund rückt. Demokratie lebt vom Streit um Argumente, nicht von sprachlicher Schaumbremse. Wer sich nicht sicher ist, ob ein Ausdruck richtig gewählt ist, sollte ihn hinterfragen und erklären, statt ihn per Dekret zu unterbinden. Gerade Menschen, die nicht über ausgeprägten sprachlichen Feinsinn verfügen, werden so vom politischen Diskurs ausgeschlossen. Moralisierender Sprachschutz kann zu Trotzreaktionen führen und Debatten in Randzonen verdrängen, auf denen radikalere Stimmen leichter Gehör finden.

    Ein weiterer gefährlicher Effekt: Wenn wir Kritiker:innen oder Stadtverordnete dafür schelten, salopp von „Junkies“ zu sprechen, verschieben wir die Debatte auf ein Nebengleis. Insbesondere politische Kommunikation gerät so in Gefahr, eher formale Regeln zu wahren als sich inhaltlich mit Missständen auseinanderzusetzen. Es braucht keine Verbote, sondern klare Unterscheidungen: Wer Suchtkranke als „asoziales Pack“ beschimpft, muss zurechtgewiesen werden – aber wer von „Junkies“ spricht, sollte nicht sanktioniert werden. Abhängige Menschen sind zweifellos schutzwürdig, doch muss auch ihr Handeln kritisch hinterfragt werden können.

    Die aktuelle Praxis trägt dazu bei, dass sich zunehmend Unmut in der Bevölkerung sammelt. Immer mehr Bürger*innen fühlen sich in ihrer Meinungsäußerung eingeschränkt und wenden sich Protestbewegungen zu. Das Erstarken extremistischer Kräfte und die Stimmen- und Sympathie-Verluste der Grünen, die sich klar als moralische Wächterinnen positionierten, sind auch eine direkte Folge dieser Debattenkultur. Jene, die eigentlich Respekt einfordern wollen, erzeugen durch rigiden Sprachzwang genau das Gegenteil: Ausgrenzung und Radikalisierung.

    Es ist an der Zeit, den Fokus wieder auf Inhalte, statt auf Formulierungen zu lenken. Wir sollten darüber diskutieren, wie wir Menschen mit Suchterkrankungen besser unterstützen und wie wir die Ursachen von Sucht bekämpfen – nicht, wie wir einzelne Begriffe verbieten. Sprechen sollten wir auch darüber, wie den Anwohnern und Unternehmern und auch den Gästen im Viertel durch die Folgen des Konsums das Leben erschwert wird. Demokratie lebt vom freien Wort. Wenn wir anfangen, ganze Wörter zu ächten, untergraben wir unsere eigene Grundlage.

    Konkret heisst das auch, wenn die CDU-Fraktion und Teile der FDP —nachdem sie jahrelang lamentiert haben, es würde nichts getan im Bahnhofsviertel— die neuen Vorschläge der Frankfurter Akteure in der Suchtbekämpfung ablehnen, müssen wir ihnen diese unverfrorene Verantwortungslosigkeit vorwerfen. Und nicht, dass sie vielleicht von „Junkies“ sprechen. Und: wer Dummheits-Junkie ist, darf andere Junkies auch so nennen.

  • Wer ist hier eigentlich indigen?

    Ein Kommentar von Carsten Prüser

    Das Wort „indigen“ wabert in jedes deutsche Debattenrund wie Räucherwerk, meist in der hippen Originalschreibweise „Indigenous“ — schön englisch, schön modisch. Übersetzt man es ehrlich mit „eingeboren“, knirscht es plötzlich im Gebiss des Wohlfühlvokabulars: Eingeborene? In Deutschland?

    Jüngstes Beispiel: Ein Kirchentags‑Workshop nur für „Black, Indigenous und Kinder of Color“. Schon drängt sich die Frage auf, wer in der Bundesrepublik eigentlich diesen dritten Sitzplatz am Identitätstisch beanspruchen darf. Die Bajuwaren? Die Sachsen? Oder doch die Nachfahren des Herzogtums Braunschweig, seit über hundert Jahren unter Rädern wechselnder Staatsnamen?

    Migration war hierzulande nie Ausnahme, sondern Grundrauschen der Geschichte. Wer legt fest, ab welcher Generation man als „vor Ankunft der Immigranten“ gilt? Drei? Zehn? Hundert? Das wäre ungefähr Karl der Große. Tausend? Dann landen wir bei den Kelten, die prompt erklären dürften, dass weder Römer noch Germanen besonders indigen waren. Und die 1000 Jahre wecken hier schon ganz andere Assoziationen. Aber dahin führt ein Denken, das eben auch „völkisch“ ist.

    Briefmarke der Deutschen Bundespost von 1987 mit Winnetou-Figur in einem fransigen hellen Anzug stehend, mit einer gesenkten Flinte in den Händen
    Briefmarke der Deutschen Bundespost von 1987

    Die US‑Debatte, aus der der Begriff stammt, hat ein konkretes historisches Szenario: europäische Kolonisten verdrängen existierende Völker. In Deutschland fehlt genau dieses klare Vor‑und‑Nach dem „Immigrationsereignis“. Wir haben kein gesellschaftliches Parallelregister, in dem ein Navajo mit deutschem Pass als „indigen“ gewertet wird, während der Münchener in Hamburg demnächst „postkolonialer Siedler“ ist.

    Bleibt also nur eine semantische Resteverwertung: „Indigen“ als Stempel, mit dem die neuen Medizinmänner der politischen Korrektheit Zugehörigkeit verteilen – und damit zugleich neue Ausgrenzung zementieren. Anstatt Menschen nach gleichen Rechten zu behandeln, ordnet man sie in Schicksalskategorien ein, deren Haltbarkeitsdatum spätestens bei der nächsten Ahnenforschungs‑App zerbröselt.

    Wer wirkliche Gleichberechtigung will, braucht kein kulturtheoretisches Reservatsdenken, sondern universelle Prinzipien. Grundgesetz statt Gralsgeschichte. Viel besser wäre es, „indigen“ schlicht ins Panoptikum der schönen Fremdwörter zurückzustellen. Dort kann es neben „echt swag“ oder „zeitgeistig“ verstauben, bis wir uns wieder daran erinnern, dass Menschenrechte nicht erblich sind – sondern universell und unveräußerlich.

  • The King – alles nur geklaut?

    Elvis in Frankfurt, als die Züge der Deutschen Bahn noch pünktlich waren.

    The King — Alles nur geklaut?

    Heute wird dem „King of Rock’n’Roll“, hier als Hauptfigur im Musikfilmchen „Frankfurt Special“, plötzlich „kulturelle Appropriation“ aufs Paillettenkostüm gepinnt. Dabei wissen wir längst, was Kirby Ferguson nachgewiesen hat:

    Everything is a Remix.

    Doch wer selbst null Remix-Talent besitzt, meldet sich pflichtschuldig mit der (aus der Neuen Deutschen Welle geklauten) Leier: „Wann hört ihr endlich auf, unsere Schwarze Musik zu klaun?“ – als müsste man bei Chuck Berry erst das Sample‑Formular abstempeln, bevor man seine Gitarre stimmt.

    Der Deutschrap – seit Jahrzehnten Meister im Cut‑and‑Paste – hat dafür nur eine Kurzmeldung an die politisch korrekten, links-identitären Feuilleton‑Spießer übrig:

    Halt die Fresse, Digga!

    Wer keinen eigenen Groove findet, zeigt eben mit dem Moral‑Lineal auf andere. Der Rest dreht die Lautstärke hoch und mischt munter weiter. (CP)

  • Von Diversitäts-Feenstaub und der großen Umarmung des Kapitals

    Kommentar

    Von Carsten Prüser

    Es wirkt fast schon wie ein schlechter Scherz der Geschichte: Während sich die Marketing‑Abteilungen globaler Konzerne in den Farben des Regenbogens verkleiden und Universitäten Seminare mit Titeln wie „Dekolonisiere dein Denken“ stapeln, rattert dieselbe Gewinnmaschine ungebremst weiter – lauter, glänzender, gieriger denn je. Critical Race Theory, Queer Theory, Postcolonial Studies und die ganze Squad ihrer dekolonialen Ableger geben sich radikal, doch am Ende liefern sie dem Kapitalismus genau das Schmieröl, das er für seinen nächsten Turbogang braucht: neue Märkte, neue Zielgruppen, neue Moralklebstoffe, mit denen sich jeder Widerspruch flicken lässt.

    Feinstaub (Symbolbild) Foto: amazon.de

    Sehen wir uns die Praxis an: Tech‑Giganten preisen „algorithmic fairness“, während sie weiterhin die globale Südhalbkugel als Rohstoff‑ und Datenmine ausbeuten. Modekonzerne erklären „Empowerment“ zum Hashtag, lassen aber ihre Kollektionen weiterhin in asiatischen Nähfabriken zusammennähen – nur dass das Logo auf dem T‑Shirt jetzt Swahili‑Slang oder eine Regenbogenflagge trägt. Und Universitätsstädte wie Frankfurt drehen sich im intellektuellen Karussell aus „white privilege checks“, „queer‑of‑color critique“ und „safe spaces“, während vor der Mensa die migrantischen Liefer‑Rider mit kaputten Knien in Fahrradkuriere zweiter Klasse verwandelt werden.

    Der Trick ist genial: Ob sich Postcolonial Studies, Queer Theory, LatCrit oder die neuesten Settler‑Colonial Studies aufs Etikett schreiben – statt den Kapitalismus infrage zu stellen, werden Begriffe wie „Rasse“, „Geschlecht“ oder „Kolonie“ aus der Mottenkiste geholt und mit Identitätspolitik aufgeladen. So verlagert sich der Konflikt von der Produktions‑ in die Diskursebene. Wer jetzt gegen Ausbeutung protestiert, muss sich zuerst durch eine Stolperstrecke sprachlicher Tabus kämpfen und die korrekte Grammatik der Betroffenheit beherrschen. Das Ergebnis? Streiks und Mietenkämpfe verschwinden aus den Schlagzeilen, während Talkshows minutenlang um Pronomen und Trigger­warnungen kreisen. Nebenschauplätze werden Hauptbühnen – und das Publikum klatscht brav.

    Genau davon profitiert eine kleine, privilegierte Kaste von Akademiker:innen, die sich in der Glanzwelt dieser Diskurse gutbezahlte Komfortposten zurechtgezimmert hat. Stiftungsprofessuren, Diversity‑Stabsstellen, beratende „Awareness‑Consultancies“ – die Panel‑Honorare fließen, die Drittmittel sprudeln. Statt ihre intellektuelle Feuerkraft in den Dienst des Ganzen zu stellen, kuratieren sie elitäre Sprach‑ und Zertifikatscliquen, die die Zugangsbarrieren für die Mehrheit nur weiter erhöhen.

    Noch perfider ist der Nebeneffekt: Wenn sich ein Konzern die Diversitäts‑ oder Pride‑Medaille ans Revers heftet, darf er im Gegenzug nahezu alles andere weiter­betreiben wie gewohnt. Sklavenähnliche Arbeits­bedingungen in Kobaltminen? Halb so wild, solange der HR‑Newsletter das neueste „Inclusivity Pledge“ feiert. Sanierungs­stau in den Arbeitervierteln? Wird übertüncht mit Community‑Murals in politisch korrekten Pastelltönen. Die Botschaft lautet: Wir sehen euch, wir hören euch – aber bitte stört den Umsatz nicht.

    Ja, an einzelnen Stellen entstehen Inseln des Fortschritts: bessere Sichtbarkeit, Stipendien, Token‑Führungs­positionen. Doch die Rechnung geht nur auf, wenn man die Mehr­heitsklasse der prekär Arbeitenden übersieht. Deren Löhne stagnieren, deren Wohnen wird unbezahlbar, deren Lebenszeit verschwindet im Schichtplan. Für sie ist das neue Diversitäts‑Vokabular so hilfreich wie ein Hochglanz­prospekt in einem brennenden Haus.

    Fassen wir zusammen: Critical Race Theory, Queer Theory und ihre dekolonialen Geschwister mögen sich revolutionär gebärden, doch sie enden häufig als Feenstaub auf der Visage eben jener Ordnung, die sie angeblich demontieren. Wer ernsthaft Emanzipation will, muss zum Kern zurückkehren: Eigentum, Produktion, Verteilung – altmodische Wörter, ja. Aber ohne sie bleibt jeder Befreiungs­diskurs bloß ein weiterer Lottoschein im Casino des Kapitals.

    Vielleicht wird es Zeit, den Glamour des Diskurses abzustreifen und wieder über nackte Macht­verhältnisse zu sprechen. Das wäre zwar weniger instagramfähig – aber endlich wirklich provokant.

  • „Frankfurt School“ – ein Etikettenschwindel als Geschäfts­modell

    von Carsten Prueser

    Manchmal verraten sich Institutionen weniger durch das, was sie lehren, als durch das, was sie sich nennen. Seit 2007 firmiert die frühere Bankakademie als Frankfurt School of Finance & Management – eine private Hochschule, die in glänzendem Glas ihre Zukunftversprechen an der Adickesallee stapelt. Allein schon das Schild am Eingang provoziert ein unwillkürliches Stirnrunzeln: Frankfurt School? War da nicht etwas mit Horkheimer, Adorno und der Kritik der instrumentellen Vernunft? Tatsächlich ist „Frankfurter Schule“ seit fast einem Jahrhundert die Chiffre für eine Tradition, die Ökonomie, Kultur und Machtverhältnisse schonungslos seziert hat – und gerade vor der Verwandlung von Bildung in Ware warnte. 

    Halbbildung als Corporate Design

    Der Namenklau wirkt wie eine Selbstentlarvung. Adorno fasste Halbbildung einst als Mischung aus technischem Können und geistiger Provinz zusammen. Genau diese Halbbildung wird hier zum Corporate Design: Ökonomie wird auf Kalkül, Management auf Kennzahl, der Mensch auf „Human Capital“ reduziert. Wer seine Prunkfassade mit dem Signet School krönt, kommuniziert Weltoffenheit; wer dabei verschweigt, dass das Original jenes Namens die Marktlogik gerade nicht vergöttert, sondern kritisiert hat, bekennt ungewollt eine bemerkenswerte Bildungslücke. Halbbildung stößt mit Sekkelchen an und bleibt doch Halbbildung.

    Instrumentelle Vernunft – jetzt im Studiegebührentarif

    Die Kritische Theorie diagnostizierte, dass Vernunft in der Moderne zur bloßen Nützlichkeitratio schrumpft – zur Rationalität der Maschine, die nur noch nach Ertrag fragt. Diese „instrumentelle Vernunft“ findet in den Hörsälen der neuen Frankfurt School ein Zuhause, wenn Effizienz­steigerung und „Return on Education“ zum Leitfaden erklärt werden. Die Dehumanisierung folgt system­immanent: Wer Lernende als „Investoren in ihr eigenes Humankapital“ anspricht, beraubt sie des Rechtes auf Bildung als Selbszweck. Entmenschlichung beginnt nicht erst im Sweatshop, sondern in der Sprache der PowerPoint-Folie. 

    Kapitalismus in Hochglanz – Kritik in Klammern

    Natürlich darf eine Hochschule betriebwirtschaftliche Exzellenz anstreben. Nur grenzt es ans Absurde, dafür ausgerechnet den Namen jener Denkschule zu borgen, die den Kapitalismus als Totalität analysierte, in der alles – auch das Denken – zur Ware wird. Die Dialektik ist perfekt: Indem die Business School das Etikett „Frankfurt School“ monetarisiert, führt sie den theoretischen Befund ihrer Namenpatin vor. Wo früher dialektische Aufklärung stand, steht heute der Master in Finance; wo Emanzipation gedacht wurde, wird ECTS-Punkte-Optimierung kalkuliert. Die Selbsbeschreibung verrät genau das, was sie vertuschen will: Man verkauft den Schein kritischer Tiefe, um die Tiefe der Kritik zu neutralisieren. 

    Die Ökonomie des Rufes

    Namensrechte sind ein Kapital. Der äußere Klang „Frankfurt School“ sichert sofortige Google-Resonanz, international klingende Seriosität, Ranking-Fortune. Wer den diskursiven Ruhm der Kritischen Theorie ausschlachtet, erhält nicht nur einen Marketing-Coup; er delegitimiert zugleich die historische Bedeutung jener Theorie. Das ist Markestrategie im Zeitalter der Aufmerksamkeit: Bedeutungen werden nicht geschaffen, sondern ge-re-labeled. Der intellektuelle Mehrwert wird extrahiert wie Rohöl, raffiniert zu Image und an die nächste Bewerbekohorte verkauft – zu Semestegebühren von derzeit knapp 8 000 Euro. 

    Entmenschlichung im Curriculum vitae

    Adorno warnte vor der „Kulturindustrie“, die Menschen zu Konsueinheiten forme. Die Business School perfektioniert diese Logik, indem sie die Studierenden selbst zu Produkten ihres CVs macht. Soft-Skills-Labs, Leadership-Tracks, Networking-Events – alles Bausteine des vermarktbaren Selbst. Entmenschlichung im Zeitalter des Selbst-Unternehmers ist nicht mehr Zwang, sondern Pflicht­selbst­optimierung. Die Hochschule liefert das Werkzeug, die Studierenden liefern die Selbst­Verwertung. „Eigenkapitalrendite“ heißt hier „Employability“. 

    Was bleibt? Ein offener Widerspruch

    Bleibt die Frage, warum eine Institution, die stolz den Geist des Marktes atmet, nicht auch den Mut hat, sich entsprechend zu benennen – etwa „Frankfurt Business Academy“. Die Antwort ist so banal wie entlarvend: Weil Kapitalismus längst kapiert hat, dass kultureller Mehrwert profitabler ist als nackte Nützlichkeit. Der Name „Frankfurt School“ ist eine Gratisdividende an symbolischem Kapital. So zeigt gerade der Etiketteschwindel, wie recht die alte Frankfurter Schule hatte: Selbst der kritische Geist wird kommodifiziert, sobald er Rendite verspricht.

    Und doch liefert die Frankfurt School damit unbeabsichtigt ein perfektes Lehrstück – nicht über Finance, sondern über Ideologiekritik. Wer den falschen Namen trägt, trägt ihn wie ein Spiegel: Er reflektiert die eigene Blöße. Halbbildung, Entmenschlichung, instrumentelle Vernunft – alles steht schon auf der Visiten­karte, man muss nur lesen können.

  • Grundrechte schwarz auf weiß: Initiative legt brisantes Gutachten zur ABG vor

    von Christian Hirschfeld

    Frankfurt – Die Mieter‑Initiative „ABG besser machen!“ hat heute ein Rechtsgutachten präsentiert, das der stadteigenen ABG Frankfurt Holding eine uneingeschränkte Bindung an die Grundrechte attestiert – und ihr damit weitreichende Pflichten auferlegt. Kern des Papiers: Weil die ABG zu hundert Prozent der Stadt Frankfurt gehört und „genuin öffentliche Aufgaben“ wahrnimmt, gelte für sie dieselbe Grundrechtsbindung wie für jede Behörde. Das Gutachten stützt sich vor allem auf die höchstrichterlichen Entscheidungen zu Fraport und WOBAK und trägt das Datum 15. Mai 2025.

    ABG Geschäftsführer Junker bei der Entgegennahme von Unterlagen. Foto: ABG

    Vier zentrale Sollbruchstellen

    Die Autorinnen des Gutachtens machen deutlich, dass die Grundrechtsbindung der ABG künftig an mehreren neuralgischen Punkten besonders deutlich wird. So dürfen etwa Mietvertragsklauseln – etwa zur Sanierung oder Mietsteigerungen – nur dann zur Anwendung kommen, wenn sie für die Mieterinnen und Mieter nachvollziehbar, verhältnismäßig und sachlich begründet sind. Auch bei der Nutzung und Gestaltung von Gemeinschaftsflächen – etwa durch Sperrungen, Videoüberwachung oder Sondernutzung – sei größte Zurückhaltung geboten, da hier Grundrechte unmittelbar berührt werden. Besonderes Augenmerk gilt dem Thema Gleichbehandlung und Barrierefreiheit: Die ABG ist verpflichtet, behinderungsbedingte Nutzungsbedarfe proaktiv zu ermöglichen, von rollstuhlgerechten Zugängen bis hin zu Rückzugsräumen für neurodivergente Mieter:innen. Pauschale Ablehnungen sind demnach unzulässig; es braucht eine individuelle und sensible Einzelfallprüfung. Derzeit verfügt die ABG nicht einmal über eine Ansprechperson für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen. Schließlich fordert das Gutachten eine strukturell verankerte Mitbestimmung: Ein demokratisch legitimierter Mieterbeirat müsse künftig in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden werden.

    Stadt in der Pflicht

    Besonders pikant: Das Gutachten sieht nicht nur die Wohnungs­gesellschaft selbst in der Verantwortung, sondern auch die Stadt Frankfurt und deren Baustadtrat. Die Kommune müsse per Gesellschafterweisung sicherstellen, dass Satzung, Aufsichtsgremien und Finanzen auf die Grundrechtsvorgaben ausgerichtet werden – andernfalls drohe ein „strukturelles Verfassungsdefizit“.

    Altbekannte Baustellen – jetzt verfassungsrechtlich unterfüttert

    Damit verleiht das Papier alten Konflikten neuen Nachdruck. Schon 2024 berichteten sowohl die Frankfurter Rundschau und auch die FNP über den langanhaltenden Gastro‑Skandal im Hochkulturensemble Goethehöfe; damals vermietete die ABG Räume und Flächen ohne gültige Genehmigung an einen so gar nicht zu den etablierten Kulturorten passenden Nachtclubbetreiber. Schon der Name des Etablissements – „DONT FUCK GOETHE“ zeigte auf, wie stümperhaft hier vorgegangen wurde. Auch die Debatten um diverse Compliance Verstöße und die 32‑jährige Amtszeit von Vorstandschef Frank Junker sorgten zuletzt immer wieder für Schlagzeilen. Und führten zu intensiven Diskussionen in der Stadtpolitik. Zuletzt in einer Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung, in der Baustadtrat Marcus Gwechenberger (SPD) unangenehme Fragen beantworten musste. Nun ordnet die Initiative all das unter einem größeren Dach ein: mögliche Grundrechtsverstöße.

    Reaktionen

    • Initiative „ABG besser machen!“ – Sprecher Martin Schwendtler nennt das Gutachten einen „Game‑Changer“: „Spätestens jetzt kann sich niemand mehr hinter der GmbH‑Fassade verstecken. Grundrechte enden nicht an der Haustür.“
    • ABG Frankfurt Holding – Die Gesellschaft hat sich bisher nicht geäussert.
    • Römer‑Koalition – Zum Gutachten haben sich die Regierungs-Franktionen bisher nicht geäußert. Die „ABG besser machen!“ berichtet aber über konstruktive, aber vertrauliche Gespräche und Kontakte mit mehreren Fraktionen. Martin Schwendtler: „Wir bekommen hier sehr positive Rückmeldungen.“

    Wie es weitergeht

    Juristisch ist das Papier kein Urteil, politisch jedoch ein Fanal. Die Initiative will das Gutachten in den kommenden Wochen in Ortsbeiräten vorstellen und strebt eine Magistratsvorlage an, die den Mieterbeirat rechtlich verankert. Mehrere Mieter haben bereits angekündigt, Klauseln aus ihren Verträgen mit Verweis auf das Gutachten gerichtlich prüfen zu lassen.

    Sollte die Stadt untätig bleiben, droht das nächste Kapitel im Dauerkonflikt um Frankfurts größte Wohnungsgesellschaft – diesmal mit der Verfassung als maßgeblichem Bezugspunkt.

    (Transparenzhinweis: Mitarbeiter der FN sind bei „ABG besser machen!“ engagiert.)

  • Boom, Blockade, Belastung: Wie Frankfurts Wohnungsknappheit Mieter belastet.

    von Carsten Prueser

    Frankfurt am Main erlebt seit Jahren einen zunehmend angespannten Mietwohnungsmarkt. Die Nachfrage wächst kräftig – befeuert durch eine expandierende Finanz- und Dienstleistungswirtschaft, steigende Studierendenzahlen und anhaltende Zuwanderung – während das Angebot nicht Schritt hält, weil Bauflächen rar sind, Genehmigungen lange dauern und etliche Projekte im hochpreisigen Segment landen.

    Quelle: Mieterbund/Statistisches Bundesamt

    Große Quartiersentwicklungen scheitern zudem immer wieder am Widerstand wohlhabender Speckgürtel-Kommunen, die unter dem Etikett „ökologischer Verträglichkeit“ verhindern wollen, dass das ach so  schreckliche Frankfurt vor ihrer Haustür im Vordertaunus weiterwächst, obwohl sie dessen Infrastruktur gern kostenlos nutzen. Ähnlich verhält es sich mit den Wohnungseigentümern im Nordend, wo man sich nicht mit Zuzüglern um die knappen Parkplätze fürs Elektro-Auto streiten möchte, und daher innerstädtische Artenvielfalt von Kleinstlebewesen größeres Gewicht einräumt als Wohnraum für Zuwanderer, die man ansonsten gern wiLLkommen heisst. Sollen die doch nach Offenbach gehen. 

    Der resultierende Nachfrageüberhang verschiebt die Machtverhältnisse klar zugunsten der Vermieter. Für private Eigentümer sinkt der Anreiz, Wartungsarbeiten zügig auszuführen oder in den Bestand zu investieren; Mieter nehmen Mängel oft hin, um ihre Wohnung nicht zu verlieren. Die durchschnittliche Mietbelastungsquote ist in der Mainmetropole laut Studien inzwischen auf gut 42 Prozent gestiegen – einer der höchsten Werte unter deutschen Großstädten. Steigende Wohnkosten schränken Konsum- und Rücklagenspielräume ein, erzeugen psychischen Druck und treiben Haushalte mit mittleren Einkommen verstärkt ins Umland, was längere Pendelwege und höhere Verkehrsbelastungen nach sich zieht.

    In dieses Spannungsfeld ist die stadteigene ABG Frankfurt Holding eingebettet. Mit mehr als 54 000 Wohnungen und rund 37 000 weiteren Mietobjekten ist sie der weitaus größte Vermieter der Stadt. Vier von zehn ihrer Wohnungen sind mietpreis- oder belegungsgebunden; dennoch erwirtschaftete der Konzern 2023 einen Überschuss von rund 83 Millionen Euro. Kritiker, darunter Stadtverordnete aller Fraktionen, verweisen auf einen wachsenden Zielkonflikt zwischen Gemeinwohlauftrag und Renditeorientierung: Einerseits verlangt die ABG im Marktdurchschnitt günstigere Mieten, andererseits profitiert sie vom Daueransturm, der praktisch Vollvermietung garantiert und Serviceversäumnisse begünstigt. Klagen über unzureichende Erreichbarkeit, verspätete Reparaturen und eine „Technokratie der Service-Apps“ nahmen 2024 spürbar zu und führten im Frühjahr 2025 zu deutlicher Kritik im Stadtparlament.

    Gleichzeitig soll die ABG einen gewichtigen Beitrag zur Entschärfung des Wohnraummangels leisten. Laut Geschäftsbericht plant sie bis 2030 rund 4 500 zusätzliche Wohnungen, viele davon als Passiv- oder Niedrigenergiehäuser. Tatsächlich wurden allein in den vergangenen Wochen knapp 700 neue Einheiten übergeben, doch der Nachfragesog frisst solche Fortschritte sofort wieder auf. Wo die Gesellschaft über städtische Grundstücke verfügt, stocken Projekte häufig, weil Nachbarkommunen das Planungsrecht blockieren oder sich Anwohnerinitiativen gegen Verdichtung formieren.

    Der Nachfrageüberhang wirkt sich damit doppelt auf die ABG aus: Er sichert hohe Auslastung und stabile Ergebnisse, mindert aber den Druck, Serviceprozesse konsequent zu modernisieren, und erschwert die politische Steuerung ihres gemeinwohlorientierten Auftrags. Will die Stadt das Ziel eines sozial ausgewogenen Wohnungsmarkts erreichen, muss sie ihr Tochterunternehmen stärker in die Pflicht nehmen – etwa durch verbindliche Service-Benchmarks und transparentes Beschwerdemanagement – und zugleich den interkommunalen Widerstand gegen Neubauvorhaben offensiver adressieren. Denn solange zusätzliche Flächen blockiert bleiben, wird auch die ABG trotz ambitionierter Baupläne keine spürbare Entlastung herbeiführen können, und die Lebensqualität vieler Frankfurterinnen und Frankfurter bleibt von einer Mischung aus finanzieller Anspannung und Unsicherheit geprägt.

  • Sag doch einfach, was ist!

    von Carsten Prueser

    Die Krise der deutschen Leitmedien ist längst mess- und zählbar – und sie ist selbst verschuldet. Im Jahr 2001 verkaufte die Frankfurter Allgemeine Zeitung noch gut 400 000 Exemplare pro Tag; heute sind es keine 180 000 mehr – ein Minus von über 56 Prozent.   Die Süddeutsche Zeitung fiel im selben Zeitraum von rund 431 000 auf knapp 270 000 Stück: minus rund 37 Prozent.  Nur Die Zeit konnte – dank E-Paper-Boom – ihre Verkaufszahl von 443 000 (2001) auf zuletzt über 630 000 (2025) steigern.  Doch der statistische Ausreißer ändert nichts am Trend: Das einstige Vertrauensmonopol bröckelt, weil die Leserinnen und Leser den Klartext vermissen.

    Wenn Formulierungen zur Filterblase werden

    Deutsche Qualitätsredaktionen paraphrasieren unentwegt – und bewerten dabei schon, bevor Fakten auf dem Tisch liegen:


    • „Ein täglich erscheinendes Massenblatt“ – so nennt die FAZ ihre Konkurrenz, statt schlicht „Bild“ zu schreiben. Das ist nicht nur schmallippig, es ist eine Geringschätzung der Leserschaft: Wir sagen dir nicht, wer es war, du wirst es schon erraten.


    • Ein Politiker twittert: „Geflüchtete sind eine Gefahr für unsere Kultur.“ Die Zeitung macht daraus: Er äußerte sich kontrovers zum Thema Migration. Wertung statt Wortlaut.


    • Eine Konzernsprecherin gesteht: „Wir haben Abgastests manipuliert.“ Die Meldung lautet: Es kam zu Unregelmäßigkeiten bei den Messungen.


    • Ein Ex-Minister ruft Journalisten „Volksverräter“. Die Nachricht: C übte in einer scharfen Wortmeldung Medienschelte.


    • Eine Neonazi-Gruppe verbreitet Anschlagspläne auf Telegram. In der Zeitung heißt das: Eine dem rechten Spektrum zugeordnete Gruppierung äußerte Gewaltfantasien.

    Jede dieser Umschreibungen ist formal korrekt – und dennoch bevormundend. Die Redaktion kennt den Originalton, kennt Ross und Reiter, reicht dem Publikum aber nur das destillierte Urteil. Wer so arbeitet, behauptet implizit: Es reicht, wenn wir die Details kennen, wir erklären dir die Welt.

    Bloß eine Kategorie oder zu benennender Titel? Axel Springers Bild-Zeitung

    Die Quittung auf dem IVW-Kontoauszug

    Die Auflagenzahlen zeigen, was davon zu halten ist. Menschen, die täglich mit Desinformation, Social-Media-Echo und politischem Spin konfrontiert sind, sehnen sich nach belastbaren Quellen. Doch anstatt Klartext zu liefern, spielen manche Redaktionen Rätselraten: BILD wird zum „Massenblatt“, Rassismus zum „Kontroversen“, Manipulation zum „Unregelmäßigkeit“. Wer derart verklausuliert, verliert das Wichtigste überhaupt – Vertrauen.

    Dass ausgerechnet viele US-Medien, oft als schrill verschrien, hier Vorbilder sind, sagt viel über den Zustand bei uns: Dort heißt es “Bild newspaper reported …“ – fertig. Kein Feuilleton-Augenzwinkern, kein Paternalismus. Nur Fakten, dann Bewertung. Genau diese Trennung braucht eine Demokratie, die auf die Urteilskraft ihrer Bürger setzt.

    Der demokratische Imperativ: Fakten vor Haltung

    Persönlichkeitsrechte schützen? Ja, unbedingt. Sorgfalt, Gegenrecherche, Fairness? Ebenfalls. Aber wer aus juristischer Vorsicht eine Sprach­tradition der Verhüllung macht, erzieht sich sein Publikum ab. Die Zahlen sind eindeutig – sie fallen, weil der Leser erkennt, dass zwischen Information und Interpretation ein trüber Nebel liegt.

    Die Lösung ist einfach: Ross und Reiter nennen, Originaltöne abdrucken, Fehltritte benennen und erst dann kommentieren. Nicht „kontrovers“, sondern „er sagte genau das“. Nicht „dem rechten Spektrum zugeordnet“, sondern – wenn es zutrifft – „rechtsextrem“. Nicht „Massenblatt“, sondern „Bild“. Alles andere ist Distinktionsgewinn für die Redaktion und Informationsverlust für die Gesellschaft.

    Sagt doch einfach, was ist. Wer das nicht tut, darf sich über sinkende Auflagen und schwindende Glaubwürdigkeit nicht wundern.