Schlagwort: ABG

  • Korruptionsverdacht: Der Schatten der ABG

    Korruption ist kein fernes Phänomen, das in Nachrichten über entlegene Regime vorkommt. Ihr Risiko sitzt mitten in Frankfurt, in den Amtsstuben der Verwaltung, in den Fluren der ABG Frankfurt Holding GmbH, einer Gesellschaft, die unter der Führung von Frank Junker eigentlich für Gemeinwohl stehen sollte.

    Inzwischen gibt es gleich drei Strafverfahren, die belegen: Der Verdacht des Filzes war nie bloß ein Gerücht. Nach unseren Recherchen ist uns jetzt bekannt, dass es mindestens drei Strafverfahren wegen Korruptionsdelikten in der Sphäre der ABG gibt.

    Drei Strafprozesse – drei Spiegelungen

    • Aktenzeichen 915 Cs 7740 Js 232 292/20;
      Strafbefehl ergangen am 11.11.2024. Öffentliche Hauptverhandlung am 24.10.2025, 09:00 Uhr, Saal 15 E.
    • Aktenzeichen 915 Ds 7740 Js 214491/20 &x20;
      Erstinstanzliches Urteil ergangen, aktuell Berufung vor dem Landgericht.
    • Aktenzeichen 917 Ls 7740 Js 258649/24;
      Anklage vom 23.12.2024. Pflichtverteidiger bereits bestellt. Hauptverhandlung noch nicht eröffnet.

    In dem letztgenannten Verfahren stehen fünf Angeklagte vor Gericht, darunter ein Mitarbeiter der ABG. Fünf Verteidiger, drei Richter – das Format des Schöffengerichts zeigt bereits an, dass hier keine Bagatelle verhandelt wird. Ein Prozess ist ein Brennglas: erhellend und schmerzhaft zugleich. Wenn die Hauptverhandlung eröffnet wird, dürfte dies einer der aufsehenerregendsten Termine im Frankfurter Justizkalender werden. Noch liegt die Anklageschrift unter Verschluss – doch das Licht der Verhandlung wird sich nicht dauerhaft dimmen lassen.

    Amtsgericht Frankfurt: ein Urteil ist bereits ergangen. Foto: O. Brückner

    Die ABG als Bühne

    Die ABG ist mehr als ein städtisches Unternehmen. Sie ist eine Projektionsfläche: für Hoffnungen auf bezahlbaren Wohnraum, aber auch für Misstrauen, wenn Entscheidungen intransparent bleiben. Dass nun Verfahren wegen Korruptionsdelikten geführt werden, zeigt, wie brüchig das Fundament sein kann, wenn Gemeinwohlauftrag und Eigeninteresse ineinanderfließen. Jahrelange Versäumisse bei der Aufsicht manifestieren sich jetzt als Problem. Zehn Jahre lang stank der Fisch vom Kopf — Oberaufseher war der korrupte Oberbürgermeister Feldmann, später in anderer Sache wegen Vorteilsnahme vom Landgericht Frankfurt zu 120 Tagessätzen verurteilt. Es wird sich zeigen, ob seine Amtsführung einen negativen Einfluss hatte. Aber auch heute gibt es Aufsichtsratsmitglieder mit offensichtlichen Interessenkonflikten. Das ist hochriskant.

    Auch Stadt betroffen

    Aber auch die Stadt ist selbst betroffen von Korruptionsfällen: die Verurteilung von OB Peter Feldmann, zugleich höchster Aufseher der ABG und die Verurteilung seines engen Mitarbeiters, dem Leiter des Hauptamts Tarkan A. sind prominenteste Fälle. Zuletzt gab es Ermittlungen bei der Vergabe von Mietwagen-Lizenzen. Droht ein Rückfall in die 80er Jahre?

    „Sizilianische Verhältnisse“?

    Im Juli 1988 berichtete der Spiegel, dass gegen rund 300 Beschuldigte bei der Stadt ermittelt wurde. In sieben städtischen Ämtern – vom Straßenamt bis zu den Stadtwerken – habe es demnach als üblich gegolten, dass Firmen, aber auch Bürger zunächst Geld zahlen mussten, wenn sie Aufträge oder behördliche Unterstützung erhalten wollten.

    Der Blick zurück zeigt: Das Thema Korruption ist nicht neu, es zieht sich wie ein roter Faden bis in die aktuellen Verfahren hinein. Schon damals sprach ein Staatsanwalt von „sizilianischen Verhältnissen“. Die Frankfurter Rundschau berichtete etwa von einem städtischen Mitarbeiter, der von einem Unternehmer als Gegenleistung für seine Unterstützung verlangte, ihm eine Herde Rinder zu kaufen. Heute fragt man sich, welche Formen der Vorteilsnahme sich nun offenbaren werden – im sprichwörtlichen braunen Umschlag oder auf subtileren Wegen.

    Ein Fazit ohne Trost

    Frankfurt hat kein punktuelles, sondern ein strukturelles Korruptionsproblem. Die Verfahren in der Sphäre der ABG, die Verurteilungen bei der Stadt und die Rückblicke auf vergangene Skandale zeigen, dass Muster über Jahrzehnte fortwirken. Die Stadt steht vor der Frage, ob sie endlich die Kraft zur Selbstreinigung aufbringt – oder ob die alten Bilder von „sizilianischen Verhältnissen“ weiterhin das heimliche Leitmotiv bleiben.

  • SPD in der Krise – und ein Ausweg

    SPD in der Krise – und ein Ausweg

    „Die Krise der SPD ist tief, aber nicht unüberwindbar.“ Mit diesem Satz beendet Henning Meyer seinen Essay „Wie die SPD zu retten ist“, erschienen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 27. Juni 2025. Es ist ein Text, der nicht nur die Diagnose einer seit Jahrzehnten schleichenden Krankheit liefert, sondern auch den möglichen Therapieweg skizziert. Und er stammt von jemandem, der Gewicht in der Partei hat: Meyer ist Sozialwissenschaftler, Honorarprofessor an der Universität Tübingen und stellvertretender Vorsitzender der Grundwertekommission der SPD. Er schreibt nicht aus der Pose des Besserwissers, sondern mit dem klaren Blick des Sozialdemokraten, der die Partei nicht verloren geben will.

    Der Befund

    Sein Befund ist ernüchternd: Seit den 1990er-Jahren habe die SPD ihr programmatisches Fundament preisgegeben und sich einem „transaktionalen Politikstil“ verschrieben – punktuelle Koalitionen, kurzfristige Zugeständnisse, aber ohne Kompass. Dieses Modell, einst von Schröder und Blair als Erfolgsformel gefeiert, hat sich erschöpft. Es hinterlässt eine Partei ohne Profil und ohne Überzeugungskraft.

    Wie das in der Praxis aussieht, zeigt der jüngste Frankfurter Mietenstopp. Als Maßnahme verkauft er sich auf den ersten Blick gut: ein rasches Signal, eine scheinbar klare Entlastung für die Mieterinnen und Mieter. Doch politisch bleibt er ein klassisches Lehrbuchbeispiel für Transaktionspolitik: ein Angebot im politischen Supermarkt, kein Ausdruck einer kohärenten Vision, zudem ökonomisch äusserst fragwürdig. Mehr noch: Er lenkt zugleich ab vom Versagen führender Sozialdemokraten bei der Governance des städtischen Immobilienkonzerns ABG, wo jahrelang Aufsichtspflichten vernachlässigt und Compliance-Fragen ausgeblendet wurden. Statt einer langfristigen wohnungspolitischen Strategie liefert die SPD ein kurzfristiges Preisschild – und versucht, damit die eigenen Versäumnisse zu kaschieren. Statt: „Kommunales Wohnen für möglichst viele“ (Vorbild Wien!) heißt es „Mietpreisprivilegien für 10 %“.

    Eine Lösung?

    Meyer hat recht: Wer Politik auf den Charakter von Sonderangeboten reduziert, verliert das, was Sozialdemokratie immer ausgezeichnet hat – die Fähigkeit, Menschen zu begeistern, Hoffnung zu wecken, einen gesellschaftlichen Zukunftsentwurf vorzulegen. Besonders schlüssig ist sein Rekurs auf Aristoteles. Der Philosoph unterschied drei Grundelemente erfolgreicher Rede – und damit, so Meyer, auch erfolgreicher Politik. Ethos bedeutet moralische Führung. Für eine moderne Sozialdemokratie heißt das konkret: Demokratie zu leben, Partizipation zu ermöglichen, Transparenz zu garantieren und die gesetzliche Bindung der Verwaltung ernst zu nehmen. Moralische Autorität entsteht nicht aus Sonntagsreden, sondern daraus, dass politische Akteure die Regeln des Rechtsstaates nicht nur predigen, sondern auch in der alltäglichen Praxis durchsetzen. Auf kommunaler Ebene bedeutet dies eine Verwaltung, die rechtstreu arbeitet, Entscheidungen nachvollziehbar begründet, die Öffentlichkeit beteiligt und dabei die Probleme der Stadt effizient und effektiv löst. Wo Demokratie gelebt, Transparenz praktiziert und Gesetzestreue gewährleistet wird, gewinnt Politik Glaubwürdigkeit zurück.

    Pathos bezeichnet die Fähigkeit, Emotionen anzusprechen, Menschen zu bewegen, Hoffnungen und Ängste ernst zu nehmen. Logos schließlich meint die rationalen Argumente, Inhalte und Programme, die Politik sachlich begründen und plausibel machen.

    Die Rechtspopulisten setzen nahezu ausschließlich auf Pathos: sie schüren Angst, Wut, Ressentiment. Die SPD wiederum hat sich in den vergangenen Jahren auf Logos verengt – Mindestlohn, Steuererleichterungen, Sozialprogramme. Alles wichtig, aber ohne Resonanz im Herzen der Wählerinnen und Wähler. Was fehlt, ist die Balance: Nur wenn Ethos, Pathos und Logos zusammenspielen, entsteht eine politische Kraft, die zugleich glaubwürdig, bewegend und vernünftig ist.

    Willy wählen

    Ein Blick in die eigene Geschichte zeigt, wie das gelingen kann. Willy Brandt verband in den 1970er-Jahren moralische Autorität, programmatische Klarheit und emotionale Ansprache in einer Weise, die bis heute als Vorbild gilt. Die Kampagne „Willy wählen“ war mehr als ein Slogan – sie war Ausdruck einer Begeisterung, die Millionen Menschen mobilisierte, weil sie das Gefühl hatten, Teil eines Aufbruchs zu sein. Genau diese Mischung aus Ethos, Pathos und Logos fehlt der SPD heute – und genau darauf zielt Meyers Analyse.

    Besonders wichtig ist sein Hinweis auf die Kommunen. Dort entscheidet sich, ob die SPD wieder Vertrauen gewinnen kann – im direkten Alltag der Menschen, nicht in der Berliner Blase.

    Meyers Fazit weist den richtigen Weg: Nur wenn die SPD eine solidarische, glaubwürdige Zukunftsvision formuliert, kann sie das Vertrauen zurückgewinnen. Wer glaubt, es ginge auch mit einem „Weiter so“, verkennt die Dramatik der Lage.

    Meyer meint, die SPD habe zwei Jahre Zeit, um im Rahmen der Grundsatzprogrammarbeit einen solchen Entwurf vorzulegen. Gelänge das, wird sie wieder zur gestaltenden Kraft. Scheitere sie, bleibt der Platz für gesellschaftliche Visionen den Populisten überlassen

    Die Frankfurter SPD hat nicht so viel Zeit: Schon bei der nächsten Kommunalwahl droht die Einstelligkeit, der weitere Ausblick ist vernichtend. Der Wille zur grundlegenden Kursänderung nicht erkennbar.

    Wahlergebnisse der Frankfurter SPD seit 1970 mit linearer Fortbildung bis 2050
    Wahlergebnisse der Frankfurter SPD seit 1970
    und eine lineare Extrapolation dieser Ergebnisse bis 2050.

    Ein Blick auf die Wahlergebnisse zeigt, dass die bisherige Strategie gescheitert ist.

  • Abmahnung für Menschlichkeit

    Nach einem Bericht von Friedrich Reinhardt (FNP) droht die ABG einem Mieter wegen Lebensmittelspenden

    Ein Bericht in der Frankfurter Neuen Presse (Montag, 11. August 2025, Seite 33, online nicht verfügbar) erzählt eine kleine Geschichte, die alles über den Zustand der Stadt verrät. Die ABG Frankfurt Holding, seit Jahrzehnten die kommunale Machtmaschine am Wohnungsmarkt, droht einem Rentner mit Abmahnung – weil er Lebensmittelspenden organisiert.

    Fritz Höper, 70+, eigensinnig, manchmal laut, aber schlicht von Solidarität getragen, koordiniert die Verteilung von überschüssigem Essen, berichtet Reinhardt in der FNP. Er rettet, was sonst im Müll landen würde, und bringt es dorthin, wo die Not am größten ist: in ein Hochhaus voller älterer Menschen mit kleiner Rente. Aus Sicht der Nachbarschaft ist das praktizierte Mitmenschlichkeit. Aus Sicht der ABG offenbar Ordnungs-widrig.

    Denn die Gesellschaft wirft ihm vor, so Reinhardt, mit den Essensspenden „Ratten“ anzulocken – und droht: Kosten für Schädlingsbekämpfung, Abmahnung, am Ende vielleicht Kündigung. Das alles in der Sprache einer Verwaltung, die sich nicht mehr für Menschen interessiert, sondern nur noch für Aktenzeichen.

    Was hier sichtbar wird, ist mehr als ein Nachbarschaftsstreit. Es tritt der verhunzte Charakter eines entmentschlichten Gemeinwohl-Unternehmens zu Tage, entstellt durch das Wirken der instrumentellen Vernunft: Wo Menschen füreinander sorgen, sieht die ABG nur Risiko und Störung. Gemeinwohlverpflichtung? Olle Kamellen, wir sind profitorientiert, und Profit ist geiler noch als Geiz.

    Das System Junker ist das Problem

    Dass die ABG so reagiert, ist kein Zufall. Über dreißig Jahre regiert ihr Geschäftsführer Frank Junker wie ein Patriarch. In dieser Zeit ist ein Klima entstanden, in dem alle Angst haben vor dem allmächtigen Paten – Mitarbeiter, Aufsichtsräte, ja selbst die Stadtpolitik. Die Folge: Lähmung. Niemand wagt, das Offensichtliche zu tun – nämlich Engagement zu unterstützen, statt es zu bestrafen.

    Die Politik kennt dieses Muster nur zu gut. Auch dort lähmt die Angst vor Machtverlust die Bereitschaft, menschlich und mutig zu handeln. Am Ende bleiben Menschen wie Höper allein zurück – bedroht von Briefköpfen, geschützt nur durch die spontane Solidarität ihrer Nachbarn.

    So wird aus einer Episode über Essensspenden ein Spiegel der Stadt: Ein Konzern im Besitz der Allgemeinheit, unfähig, Gemeinwohl zu leben. Eine Politik, die sich in Schweigen hüllt. Und eine Nachbarschaft, die zeigt, dass Menschlichkeit noch existiert – nur eben nicht dort, wo sie hingehörte.

    Es ist höchste Zeit, dass die Stadtregierung diese Lähmung überwindet. Sie muss die ABG wieder an ihren eigenen Gesellschaftszweck erinnern – die sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung – und das System Junker beenden. Alles andere hieße, die Entmenschlichung weiter zu dulden.

  • Grundrechte schwarz auf weiß: Initiative legt brisantes Gutachten zur ABG vor

    von Christian Hirschfeld

    Frankfurt – Die Mieter‑Initiative „ABG besser machen!“ hat heute ein Rechtsgutachten präsentiert, das der stadteigenen ABG Frankfurt Holding eine uneingeschränkte Bindung an die Grundrechte attestiert – und ihr damit weitreichende Pflichten auferlegt. Kern des Papiers: Weil die ABG zu hundert Prozent der Stadt Frankfurt gehört und „genuin öffentliche Aufgaben“ wahrnimmt, gelte für sie dieselbe Grundrechtsbindung wie für jede Behörde. Das Gutachten stützt sich vor allem auf die höchstrichterlichen Entscheidungen zu Fraport und WOBAK und trägt das Datum 15. Mai 2025.

    ABG Geschäftsführer Junker bei der Entgegennahme von Unterlagen. Foto: ABG

    Vier zentrale Sollbruchstellen

    Die Autorinnen des Gutachtens machen deutlich, dass die Grundrechtsbindung der ABG künftig an mehreren neuralgischen Punkten besonders deutlich wird. So dürfen etwa Mietvertragsklauseln – etwa zur Sanierung oder Mietsteigerungen – nur dann zur Anwendung kommen, wenn sie für die Mieterinnen und Mieter nachvollziehbar, verhältnismäßig und sachlich begründet sind. Auch bei der Nutzung und Gestaltung von Gemeinschaftsflächen – etwa durch Sperrungen, Videoüberwachung oder Sondernutzung – sei größte Zurückhaltung geboten, da hier Grundrechte unmittelbar berührt werden. Besonderes Augenmerk gilt dem Thema Gleichbehandlung und Barrierefreiheit: Die ABG ist verpflichtet, behinderungsbedingte Nutzungsbedarfe proaktiv zu ermöglichen, von rollstuhlgerechten Zugängen bis hin zu Rückzugsräumen für neurodivergente Mieter:innen. Pauschale Ablehnungen sind demnach unzulässig; es braucht eine individuelle und sensible Einzelfallprüfung. Derzeit verfügt die ABG nicht einmal über eine Ansprechperson für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen. Schließlich fordert das Gutachten eine strukturell verankerte Mitbestimmung: Ein demokratisch legitimierter Mieterbeirat müsse künftig in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden werden.

    Stadt in der Pflicht

    Besonders pikant: Das Gutachten sieht nicht nur die Wohnungs­gesellschaft selbst in der Verantwortung, sondern auch die Stadt Frankfurt und deren Baustadtrat. Die Kommune müsse per Gesellschafterweisung sicherstellen, dass Satzung, Aufsichtsgremien und Finanzen auf die Grundrechtsvorgaben ausgerichtet werden – andernfalls drohe ein „strukturelles Verfassungsdefizit“.

    Altbekannte Baustellen – jetzt verfassungsrechtlich unterfüttert

    Damit verleiht das Papier alten Konflikten neuen Nachdruck. Schon 2024 berichteten sowohl die Frankfurter Rundschau und auch die FNP über den langanhaltenden Gastro‑Skandal im Hochkulturensemble Goethehöfe; damals vermietete die ABG Räume und Flächen ohne gültige Genehmigung an einen so gar nicht zu den etablierten Kulturorten passenden Nachtclubbetreiber. Schon der Name des Etablissements – „DONT FUCK GOETHE“ zeigte auf, wie stümperhaft hier vorgegangen wurde. Auch die Debatten um diverse Compliance Verstöße und die 32‑jährige Amtszeit von Vorstandschef Frank Junker sorgten zuletzt immer wieder für Schlagzeilen. Und führten zu intensiven Diskussionen in der Stadtpolitik. Zuletzt in einer Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung, in der Baustadtrat Marcus Gwechenberger (SPD) unangenehme Fragen beantworten musste. Nun ordnet die Initiative all das unter einem größeren Dach ein: mögliche Grundrechtsverstöße.

    Reaktionen

    • Initiative „ABG besser machen!“ – Sprecher Martin Schwendtler nennt das Gutachten einen „Game‑Changer“: „Spätestens jetzt kann sich niemand mehr hinter der GmbH‑Fassade verstecken. Grundrechte enden nicht an der Haustür.“
    • ABG Frankfurt Holding – Die Gesellschaft hat sich bisher nicht geäussert.
    • Römer‑Koalition – Zum Gutachten haben sich die Regierungs-Franktionen bisher nicht geäußert. Die „ABG besser machen!“ berichtet aber über konstruktive, aber vertrauliche Gespräche und Kontakte mit mehreren Fraktionen. Martin Schwendtler: „Wir bekommen hier sehr positive Rückmeldungen.“

    Wie es weitergeht

    Juristisch ist das Papier kein Urteil, politisch jedoch ein Fanal. Die Initiative will das Gutachten in den kommenden Wochen in Ortsbeiräten vorstellen und strebt eine Magistratsvorlage an, die den Mieterbeirat rechtlich verankert. Mehrere Mieter haben bereits angekündigt, Klauseln aus ihren Verträgen mit Verweis auf das Gutachten gerichtlich prüfen zu lassen.

    Sollte die Stadt untätig bleiben, droht das nächste Kapitel im Dauerkonflikt um Frankfurts größte Wohnungsgesellschaft – diesmal mit der Verfassung als maßgeblichem Bezugspunkt.

    (Transparenzhinweis: Mitarbeiter der FN sind bei „ABG besser machen!“ engagiert.)