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  • Klarheit gefordert – Kuschelkurs geliefert

    Dana Kube beeindruckt mit einer engagierten Rede zur Informationsfreiheit. Doch wo Kritik nötig wäre, bleibt sie zu milde.

    FRANKFURT – Dana Kube gehört zu jener neuen Generation der Grünen, auf die viele gehofft haben: jung, intelligent, hochqualifiziert. Eine Wissenschaftlerin mit analytischem Blick und rhetorischem Talent. Keine Kindheit in der Friedensbewegung, keine Erweckungserlebnisse auf der Hofgartenwiese, kein ideologischer Nebel von Mutlangen oder der Freien Republik Wendland, der ihre Sicht verstellen würde. Ihre Politik ist gestaltend, zukunftsgewandt – und frei von dem mehltauigen Ballast der Altvorderen, deren öffentlich inszenierte Katastrophenszenarien oft eher nach Therapiebedarf als nach Verantwortung klingen.

    Dana Kube spricht in der Frankfurter StVV. Foto: Carsten Prueser

    Am Donnerstag hielt Kube eine leidenschaftliche Rede zum Informationsfreiheitsrecht in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung. Sie hob sich wohltuend ab vom gewohnheitsmäßigen Vorlesegeleier der meisten Redebeiträge, besonders der Magistratsmitglieder. Kube sprach frei, engagiert und mit spürbarem innerem Antrieb – die Informationsfreiheit ist für sie mehr als ein politisches Thema: eine Herzensangelegenheit.

    Was bedeutet eigentlich Informationsfreiheit? Informationsfreiheit ist das Recht aller Bürgerinnen und Bürger, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten – unabhängig von ihrer persönlichen Betroffenheit. Sie ist ein zentrales Element demokratischer Kontrolle und die entsprechenden Gesetze der Länder und des Bundes eröffnen jeweils den Schutzbereich des Grundrechts auf Informationsfreiheit (Art. 5) im Grundgesetz. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Frankfurt eine neue, fortschrittliche Satzung zur Umsetzung des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Damit wurde klargestellt: Alle öffentlichen Stellen der Stadt unterliegen dem HDSIG – also dem Landesgesetz, das Auskunftsrechte regelt, Fristen setzt und eine Begründungspflicht festschreibt.

    Und doch: So aufrichtig Kubes Einsatz, so gründlich ihre Vorbereitung, so kraftvoll ihre Worte – so enttäuschend war letztlich ihr Befund im politischen Kern. Denn sie zeigt eine geradezu rührende Nachsicht gegenüber der Verwaltung, die für die Umsetzung des Informationsfreiheitsrechts verantwortlich ist. Zu verständnisvoll, zu sanft, zu freundlich im Ton gegenüber einer Staatsmacht, die sich in diesem Punkt de facto weigert, nach den Grundsätzen des Rechtsstaats zu handeln.

    Frankfurt verfügt damit formal über eine der wirksamsten kommunalen Regelungen zur Informationsfreiheit in Hessen, eine Tatsache, die wir auch dem entschiedenen Einsatz von Dana Kube zu verdanken haben. Doch an der praktischen Umsetzung dieser neuen Rechtslage scheitert die Stadtverwaltung bislang kläglich. Anfragen werden verschleppt, ignoriert oder rechtswidrig abgelehnt. Die Verwaltung verhält sich, als habe sich rechtlich nichts geändert – und entzieht sich damit nicht nur ihrer Verantwortung, sondern auch dem geltenden Recht.

    Die Fakten: Die Stadtverordnetenversammlung hat zum Januar 2025 eine verschärfte Satzung zur Informationsfreiheit beschlossen. Das Budget für zusätzliches Personal wurde bewilligt. Frankfurt verfügt damit formal über eine der wirksamsten kommunalen Regelungen zur Informationsfreiheit in Hessen. Passiert ist – nichts.

    Die Verwaltung mauert, verschleppt, ignoriert.

    In der praktischen Umsetzung dieser neuen Rechtslage scheitert die Stadtverwaltung bislang kläglich. Anfragen werden verzögert, ignoriert oder rechtswidrig abgelehnt. Die Verwaltung verhält sich, als habe sich rechtlich nichts geändert – und entzieht sich damit nicht nur ihrer Verantwortung, sondern auch dem geltenden Recht. Der Autor dieser Zeilen hat in den vergangenen Monaten über zwei Dutzend Anfragen bei verschiedenen Stellen der Stadt gestellt. Nur zwei wurden fristgerecht und gesetzeskonform beantwortet – eine Quote von unter zehn Prozent.

    Das ist nicht nur Verwaltungsversagen, das ist ein eklatanter Verstoß gegen geltendes Recht und gegen die Grundrechte – insbesondere gegen Artikel 5 des Grundgesetzes. Es ist eine Missachtung des Parlamentswillens, eine Ohrfeige für die Stadtverordnetenversammlung und letztlich ein Angriff auf das demokratische Fundament dieser Stadt.

    In der Rede Kubes fehlte der notwendige Zorn über diese systematische Missachtung. Ihre nachweißlichen Erfolge in der Schulpolitik mögen dabei eine Rolle spielen – einem Feld, in dem Empathie, Geduld und Ermutigung gegenüber Kindern im Mttelpunkt stehen sind. Doch die Verantwortlichen in der Frankfurter Verwaltung sind schon groß. Und voll verantwortlich. Deswegen haben sie keinen Anspruch auf pädagogische Milde – sondern auf rechtsstaatliche Konsequenz. Wo Klartext nötig gewesen wäre, blieb sie verständnisvoll. Wo politische Konfrontation gefragt war, bot sie Dialogbereitschaft. Ihre Begeisterung für ihr Thema ist echt – aber sie muss sich in politischen Druck übersetzen. Denn die Staatsgewalt ist an Gesetz, Grundrechte und Menschenwürde gebunden. Wer hier versagt, hat nicht Verständnis verdient, sondern Konsequenzen.

    Was wir erleben, ist ein amalgamiertes Versagen aus Inkompetenz („Das haben wir noch nie so gemacht“), Angst („Da könnte ja jeder kommen!“) und Trägheit („Wer soll das alles auch noch machen?“) – das ewige Dreigestirn deutscher Behördenkultur. Und genau hier braucht es nicht nur neue Stimmen, sondern auch neue Härte.

    Dana Kube hat in ihrer Rede ein wichtiges Signal gesetzt. Sie hat gezeigt, dass sie weiß, worum es geht. Der nächste Schritt muss nun sein, die Verwaltung daran zu erinnern, dass Informationsfreiheit kein Angebot ist – sondern ein einklagbares Recht.

    (Update am 7. Juni: „Was ist Informationsfreiheit“ eingefügt)