Die User Experience der Gewerkschaften

Zwei Bücher über Arbeit, ein Frankfurter Abend — und eine Leerstelle, die niemand betritt

An der Wand hängt eine Kurve. Sie zeigt, wie viele Dissertationen seit 1946 in Deutschland über Gewerkschaften geschrieben wurden, ausgewertet nach den Beständen der Deutschen Nationalbibliothek. Sie steigt durch die sechziger und siebziger Jahre an, erreicht um 1980 ihren Gipfel, fällt danach ab, erreicht Mitte der Zweitausender ihren Tiefpunkt und erholt sich am rechten Rand ein wenig. Davor sitzt Wolfgang Schroeder, Politikwissenschaftler in Kassel, und erklärt, was das bedeutet.

Prof. Dr. Wolfgang Schroeder, Universität Kassel Foto: C. Prueser

Es ist der 2. Juli, siebzehn Uhr, Eschersheimer Landstraße, House of Labour. Vorgestellt wird die dritte Auflage des Handbuchs Gewerkschaften in Deutschland, das Schroeder gemeinsam mit Samuel Greef herausgibt. Die Laudatio hält Heike Hofmann, hessische Staatsministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Auf dem Podium sitzen außerdem Ingrid Artus, Martin Allespach und die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Zweieinhalb Stunden, Umtrunk im Anschluss.

Diskutiert wird organisationszentrisch. Die Mitgliederzahlen haben sich etwas erholt, stagnieren aber. Die Frage nach der Relevanz des Gegenstands beantwortet eine Kurve, die zählt, wie oft über ihn promoviert wurde — so steht es, als Abbildung 1, auch im Buch selbst. Es geht, den ganzen Abend, um die Institution.
In der Ankündigung stand, Deutschland stehe vor tiefgreifenden Veränderungen: sozial-ökologische Transformation, Digitalisierung, demografischer Wandel, globale Entwicklungen. Die Digitalisierung also gleich an zweiter Stelle. In dem Buch, das gefeiert wurde, steht der Begriff „künstliche Intelligenz“ auf 776 Seiten an zwei Stellen.

Die eine Nennung steht im Einleitungsaufsatz der Herausgeber, als Feststellung, dass neue digitale Arbeitsmittel und KI sich rasant in allen Branchen verbreiteten — danach nie wieder aufgegriffen. Die andere bei Walther Müller-Jentsch, wo der Begriff zweimal in einem Satz auftaucht, als Aufzählungspunkt aus einem DGB-Entwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Kürzel „KI“ steht im gesamten Band ein einziges Mal, und zwar als Abkürzung für die Kommunikations-Internationale, einen Vorläufer von UNI Global Union.

Man kann so weiterzählen. „Software“ fällt einmal. „Informatik“, „Algorithmus“, „Programmierung“: jeweils kein einziges Mal. „Tech“ gar nicht, auch nicht als Fremdwort. „IT“ achtmal, ausnahmslos in Komposita — IT-Branche, IT-Bereich, IT-Freelancer, IT-Gipfel. Und „Internet“ achtmal — als „Internetseite“, im Bibliotheksvermerk des Impressums, im Namen einer Umfrage. Bleibt eine einzige inhaltliche Nennung des Internets auf 776 Seiten: als Kanal, über den man Mitglieder ansprechen kann.

Nur bei „Digitalisierung“ sieht es besser aus, 27 Nennungen. Man muss sie sich allerdings ansehen. Ein Viertel davon steht in Literaturverzeichnissen, der Rest fast durchweg in Aufzählungen von Herausforderungen und in Übergangssätzen — das Wort markiert, dass man Bescheid weiß, und trägt selten ein Argument. Die Herausgeber selbst räumen ein, die Analyse der tarifpolitischen Gestaltung von Digitalisierung stehe erst am Anfang.

Eine Stelle lohnt einen zweiten Blick, weil sie exemplarisch ist. Müller-Jentsch belegt die Mitbestimmung in der IT-Branche mit einer Befragung von 2002 unter den damals am Neuen Markt notierten Unternehmen — und mit der Nachricht, dass beim Softwarekonzern SAP 2006 ein Betriebsrat gewählt wurde (S. 554). Zwanzig Jahre alte Empirie, ein Unternehmen, ein Satz.

Wolfgang Schroeder / Samuel Greef (Hrsg.): Handbuch Gewerkschaften in Deutschland. 3., erweiterte und aktualisierte Auflage. Springer VS, Wiesbaden 2025. XXII, 776 S. 119,99 EUR

Man kann den Herausgebern nicht vorwerfen, sie hätten nichts bemerkt. Sie zählen die „Hochqualifizierten in der Digitalwirtschaft“ in ihrer Einleitung ausdrücklich unter den Gruppen auf, die schwer ansprechbar sind (S. 20). Jürgen Kädtler nennt die IT-Branche beim Namen, in einer Reihe mit „Frauenbranchen“ und akademischen Berufen, als Bereich, der allein mit der Aussicht auf quantitative Standardregelungen kaum anzusprechen sei (S. 496) — und geht zum nächsten Absatz über. Die Leerstelle wird zweimal benannt und keinmal bearbeitet; sie hat kein Kapitel und nicht einmal einen Abschnitt.

Am schönsten zeigt das ein Blick ins Literaturverzeichnis. Andreas Boes erforscht seit zwanzig Jahren die Informatisierung der Angestelltenarbeit, oft in Projekten mit der IG Metall. Im Handbuch kommt er genau einmal vor — als Mitherausgeber eines Bandes über Karrierechancen von Frauen. Der Begriff Informatisierung: kein einziges Mal. Sabine Pfeiffer erscheint zweimal, einmal als Nebensatzverweis auf digitalen Taylorismus, einmal als Ko-Autorin einer unveröffentlichten Evaluation der bezirklichen Erschließungsprojekte der IG Metall, erstellt im Auftrag von deren Vorstand — gewerkschaftlich beauftragte Forschung über gewerkschaftliche Organisierungsversuche also, zitiert für den beruhigenden Befund, dass die Akzeptanz der Methode dort wachse, wo man sie anwende.

Die Forschung existiert demnach. Sie ist sogar gewerkschaftsfinanziert. Sie kommt nur nicht im Kanon an, sondern bleibt Projektforschung, Evaluationsliteratur, Nachbarschaft der grauen Literatur. Ein Handbuch ist der Ort, an dem ein Feld erklärt, was sein Gegenstand ist, und dieses Feld erklärt: Tarif, Betrieb, Fläche, Mitbestimmung. Es hat die Verwaltungskategorien seines Gegenstands als analytische übernommen und sieht deshalb nur, was die Organisation ohnehin schon zählen kann. Das ist weniger Faulheit als Betriebsblindheit mit Struktur — und ziemlich genau der Vorwurf, den die Frankfurter Schule einer Sozialforschung machte, die ihre Fragen von der verwaltenden Institution bezieht.

Was die naheliegende Frage, ob die Gewerkschaften bei den Tech Workern nicht vorankommen, weil die Wissenschaft nichts liefert, in eine unerwartete Richtung dreht. Die Hans-Böckler-Stiftung, das Förderwerk des DGB, hat für den November eine Nachwuchsforschungsgruppe zur Mitbestimmung von Beschäftigten bei Design, Entwicklung und Einsatz künstlicher Intelligenz ausgeschrieben, bis zu drei Stipendien, Marburg. Sie unterhält eine eigene Themenrubrik dazu. Das Geld fließt also längst in die Frage, nur im Standardwerk des Feldes ist sie nicht angekommen.

Und man sieht selbst an der Ausschreibung, in welchen Bahnen sie ankommt: Mitbestimmung bei künstlicher Intelligenz, das Neue als Anhängsel des Bekannten. Bis zu drei Stipendien. Das größte zeitgleich ausgeschriebene Promotionskolleg, an der Freien Universität Berlin, heißt „Gerechte Arbeit und demokratische Wirtschaft. Grundlagen der Tarifautonomie“ und vergibt bis zu neun.

Moral statt Mitgliedschaft

Wie es in dieser Leerstelle aussieht, hat ein anderes Buch beschrieben, das wenige Wochen nach dem Handbuch erschienen ist und das in Frankfurt niemand vorgestellt hat. Robert Dorschel, Soziologe an der Universität Cambridge, hat für The Social Codes of Tech Workers zweiundfünfzig Data Scientists und UX-Designer in Deutschland und den USA befragt.

Sein Befund ist auf den ersten Blick erfreulich. Diese Leute sind nicht die Ayn-Rand-Jünger, als die man sie sich gerne vorstellt. Sie kritisieren Konzernmacht, Überwachung, algorithmische Diskriminierung. Gefragt nach ihrer Selbsteinordnung, nennen sie sich lieber „Arbeiter“ als Unternehmer. Sie wollen, wie Dorschel es formuliert, gleichzeitig wohlhabend und moralisch integer sein.

Und dann kommt die Zahl, an der das ganze Buch hängt. Drei Viertel der Befragten konnten sich vorstellen, in eine Gewerkschaft einzutreten. Zwei waren Mitglied. 2 von 52.
Dorschel ist zu höflich, das ein Versagen zu nennen. Er formuliert diagnostisch: Der vorhandene gute Wille fließe eher in moralische Selbstbeobachtung als in kollektiven Institutionenbau. Das ist der freundliche Ausdruck für einen Vorgang, den Adorno 1969 in Resignation beschrieben hat — Pseudo-Aktivität, die Ersatzhandlung, die sich anfühlt wie Engagement und deren eigentliche Leistung darin besteht, das Gewissen zu entlasten, ohne die Verhältnisse zu berühren. Man postet, man unterschreibt den offenen Brief, man setzt sich in die Ethics Working Group und geht dann zurück an den Schreibtisch.

Das Perfide daran ist, dass es nicht einmal individuelles Versagen sein muss. Dorschels stärkstes Kapitel nimmt die französischen Soziologen Boltanski und Chiapello auf und zeigt, wie der Vorgang von oben bewirtschaftet wird. In den siebziger Jahren hatte sich der Kapitalismus die Künstlerkritik der Achtundsechziger einverleibt — flache Hierarchien, Projektarbeit, Selbstverwirklichung statt Stechuhr — und ihr damit die Spitze genommen. Diesmal ist die moralische Kritik dran. „Data for Good“, die Warnungen der Konzernchefs vor ihrer eigenen künstlichen Intelligenz, Hackathons für den guten Zweck: Das Gewissen kommt als Firmenprodukt zurück an den Arbeitsplatz, an dem es entstanden ist. Wer es benutzt, hat etwas getan.

Der interessanteste Satz in Dorschels Material ist aber ein anderer, und es ist der, den seine Befragten ihm immer wieder sagten. Sie könnten sich schlicht nicht vorstellen, wie eine Gewerkschaft an ihrem Arbeitsplatz überhaupt aussehen würde.

Ein Designproblem

Das ist keine Ablehnung. Design, hat Steve Jobs einmal gesagt, ist nicht, wie etwas aussieht, sondern wie es funktioniert. Damit stellt sich, unfreiwillig komisch, ausgerechnet die Frage, für deren Beantwortung die Hälfte von Dorschels Befragten beruflich bezahlt wird:  Wie muss die User Experience einer Gewerkschaft sein? Wie sähe eine Interessenvertretung aus für Menschen, die remote arbeiten, etwa alle drei Jahre den Arbeitgeber wechseln und im Lauf einer Karriere mehrere Landesgrenzen überqueren? Was ist die Onboarding-Strecke? Wo ist der Moment, in dem sich der Nutzen zeigt, bevor der Beitrag fällig wird?

Robert Dorschel: The Social Codes of Tech Workers. Class Identity in Digital Capitalism. MIT Press, Cambridge/Mass. 2025. 246 S. 44,99 USD. Open Access.

Dorschel formuliert im Schlusskapitel etwas in diese Richtung. Die Gewerkschaften müssten flexibler, transnationaler und digitaler werden. Sie müssten aufhören, ausschließlich moralisch zu mobilisieren, und stattdessen zeigen, dass ein Sieg erreichbar ist und sich materiell auszahlt. Und sie sollten auf strategische Streiks setzen statt auf symbolische Protestbriefe — die schärfste These des Buches, weil sie diesen Leuten eine Macht zuschreibt, die sie tatsächlich haben und so gut wie nie benutzt haben.

Das Handbuch antwortet darauf nicht. Es weiß nicht, dass es gefragt wurde.

Die Berührungsangst ist also weniger Abneigung als beiderseitige Vorstellungslosigkeit. Auf der einen Seite Beschäftigte, die sich das Produkt nicht vorstellen können. Auf der anderen ein Standardwerk, das die Kategorien Betrieb, Branche und Fläche so souverän beherrscht, dass ihm nicht auffällt, wie viele Menschen inzwischen in keiner der drei Schubladen liegen. Und dazwischen ein Abend, an dem die Relevanzfrage über die Zahl der Dissertationen beantwortet wird.

Gewerkschaftliche Aktivisten in der Tech-Branche kennen das längst, bei ver.di wie bei der IG Metall, und immer dasselbe: Misstrauen, Unverständnis, change aversion. Nur ist das Praktikerwissen und hat deshalb keinen Weg in die Form, in der ein Feld sich seiner selbst versichert. Es wird nicht als Forschung produziert, also existiert es nicht. Die Änderungsscheu, das sei angemerkt, liegt dabei nicht nur auf der Seite derer, die man gewinnen will.

Denn was hier auseinanderläuft, sind nicht Meinungen. Dorschel arbeitet mit Bourdieu, und das ist die richtige Wahl: Es geht um Habitus, um eingeübte Dispositionen, um die Frage, was einem selbstverständlich vorkommt. Konstruktionszeichnung gegen agile Codebasis mit Daily Builds. Ermächtigung des Einzelnen — Full Stack — gegen Spezialistentum im Kollektiv. Über diese Kluft hinweg gibt es kaum eine gemeinsame Sprache, und zwar in beide Richtungen: Der Tarifvertrag ist eine Konstruktionszeichnung. Er wird im Voraus ausgehandelt, gilt für eine Laufzeit und beschreibt, was der Fall sein soll. Für Leute, die daran gewöhnt sind, das Produkt jeden Tag neu zu bauen und im Betrieb nachzubessern, ist das kein Angebot, sondern ein Fremdkörper. Das Handbuch selbst, 776 Seiten, dritte Auflage nach elf Jahren, ist derselbe Aggregatzustand.

Beim naheliegendsten Gegensatzpaar allerdings, Netzwerk gegen Hierarchie, wird es kompliziert, und hier liegt Dorschels überraschendster Befund. Das Netzwerk führt er nämlich nicht als Habitus der Tech Worker ein, sondern als Merkmal des unternehmerischen Selbst — jener Subjektform, die Netzwerke Hierarchien vorzieht, Autonomie will, ständig verfügbar bleibt, sich in befristeten Projekten wohler fühlt als in lebenslangen Karrieren und sich, wörtlich bei ihm, weniger zu Gewerkschaften hingezogen fühlt. Genau davon wenden seine Befragten sich teilweise ab. Etwa auf halber Strecke durch die Interviews, schreibt er, sei ihm aufgegangen, dass konfliktförmige Weltbilder für Tech Worker typisch sind: Den meisten erscheint die soziale Welt eben nicht als flaches Netzwerk, sondern als hierarchisches System. Einer nennt es rundheraus eine Plutokratie. Die flache Hierarchie findet Dorschel vor allem in Stellenanzeigen.

Netzwerkförmig ist also die Arbeitsorganisation, hierarchisch das Weltbild. Das ist die eigentlich gute Nachricht des Buches: Das Konfliktbewusstsein ist da, es findet nur keine Form.

Im Handbuch übrigens steht das Wort Netzwerk fünfunddreißigmal — und nie in dem Sinn, den Dorschels Befragte damit verbinden. Es geht um Policy-Netzwerke, um Verbändeföderalismus, um transnationale Gewerkschaftsnetzwerke, um Gesamt- und Konzernbetriebsräte, um das institutionelle Netzwerk des NS-Staates, um ein Beraternetzwerk für Organizing-Projekte — und dreimal um soziale Netzwerke als Werbekanal. Netzwerk ist hier eine Kategorie der Verbände- und Betriebspolitik, keine Arbeitsform — das Wort ist besetzt, nur anders, und man redet in denselben Vokabeln aneinander vorbei.

Die schönste Verkehrung steckt im dritten Gegensatz, und Dorschel liefert sie gleich mit dem ersten Zitat seines Buches. Eine Data Scientist aus Austin beschreibt ihr Team mit den Worten Teamwork und Solidarität: Man liest sich gegenseitig den Code, jemand postet eine Frage, andere antworten. Die Organisation, die für das Kollektiv steht, ist innen nach Fachbereichen, Ressorts und Zuständigkeiten sortiert. Die Individualisten arbeiten den ganzen Tag in wechselseitiger Abhängigkeit. Wer von beiden mehr Erfahrung mit Kollaboration hat, muss man nicht lange fragen.

Nur benutzen sie dafür, wie Dorschel über einen seiner Befragten anmerkt, typischerweise keine etablierten institutionellen Kanäle. Über dessen LinkedIn-Profil stellt er fest, dass der Mann alle paar Jahre den Arbeitgeber wechselt — was erklären mag, warum er nicht Mitglied ist, obwohl er es sich vorstellen könnte. Der Nachsatz ist der beste des Buches: Über die Möglichkeit, selbst eine zu gründen, spricht er gar nicht erst.

Das dritte Haus der Stadt

Für Frankfurt hat das eine eigene Pointe. Das Haus an der Eschersheimer Landstraße ist neuer, als sein Pathos vermuten lässt: 2019 als House of Labour eröffnet, gebaut von der IG Metall auf einem Grundstück, das das Land im Erbbaurecht überlässt. Die Europäische Akademie der Arbeit darin geht auf eine Gründung von 1921 zurück, die University of Labour dagegen gibt es erst seit 2021. Der Name, so steht es im Handbuch selbst, sei eine bewusste Setzung als Gegenkraft zum House of Finance. Eine schöne Geste — zwei Häuser, die sich gegenseitig ansehen.

Nur dass in dieser Stadt inzwischen ein drittes Haus steht, für das keines der beiden zuständig ist. Es hat keine Fassade, die man fotografieren könnte. Es sind die Rechenzentren, die IT-Etagen der Banken, die Entwicklerbüros der Fintechs. Zehntausende Menschen, die den Laden am Laufen halten.

Dorschels deutsches Feld war vor allem ein Coworking-Space in Berlin-Mitte, und man merkt es dem Buch an — seine Tech Worker sind kosmopolitisch, mehr als die Hälfte der deutschen Befragten mit internationalem Hintergrund, in Fintechs und Berliner Dependancen. Die Frankfurter Variante dürfte anders aussehen: älter, sesshafter, unauffälliger, häufiger in tarifgebundenen Strukturen beschäftigt, ohne dass daraus je eine eigene Stimme geworden wäre.

Es wäre eine Dissertation wert. Vielleicht steigt die Kurve dann wieder.


Robert Dorschel: The Social Codes of Tech Workers. Class Identity in Digital Capitalism. MIT Press, Cambridge/Mass. 2025. 246 S. 44,99 USD. Open Access.

Wolfgang Schroeder / Samuel Greef (Hrsg.): Handbuch Gewerkschaften in Deutschland. 3., erweiterte und aktualisierte Auflage. Springer VS, Wiesbaden 2025. XXII, 776 S. 119,99 EUR

Kategorie: Bericht

  • Die User Experience der Gewerkschaften

    Zwei Bücher über Arbeit, ein Frankfurter Abend — und eine Leerstelle, die niemand betritt

    An der Wand hängt eine Kurve. Sie zeigt, wie viele Dissertationen seit 1946 in Deutschland über Gewerkschaften geschrieben wurden, ausgewertet nach den Beständen der Deutschen Nationalbibliothek. Sie steigt durch die sechziger und siebziger Jahre an, erreicht um 1980 ihren Gipfel, fällt danach ab, erreicht Mitte der Zweitausender ihren Tiefpunkt und erholt sich am rechten Rand ein wenig. Davor sitzt Wolfgang Schroeder, Politikwissenschaftler in Kassel, und erklärt, was das bedeutet.

    Prof. Dr. Wolfgang Schroeder, Universität Kassel Foto: C. Prueser

    Es ist der 2. Juli, siebzehn Uhr, Eschersheimer Landstraße, House of Labour. Vorgestellt wird die dritte Auflage des Handbuchs Gewerkschaften in Deutschland, das Schroeder gemeinsam mit Samuel Greef herausgibt. Die Laudatio hält Heike Hofmann, hessische Staatsministerin für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Auf dem Podium sitzen außerdem Ingrid Artus, Martin Allespach und die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. Zweieinhalb Stunden, Umtrunk im Anschluss.

    Diskutiert wird organisationszentrisch. Die Mitgliederzahlen haben sich etwas erholt, stagnieren aber. Die Frage nach der Relevanz des Gegenstands beantwortet eine Kurve, die zählt, wie oft über ihn promoviert wurde — so steht es, als Abbildung 1, auch im Buch selbst. Es geht, den ganzen Abend, um die Institution.
    In der Ankündigung stand, Deutschland stehe vor tiefgreifenden Veränderungen: sozial-ökologische Transformation, Digitalisierung, demografischer Wandel, globale Entwicklungen. Die Digitalisierung also gleich an zweiter Stelle. In dem Buch, das gefeiert wurde, steht der Begriff „künstliche Intelligenz“ auf 776 Seiten an zwei Stellen.

    Die eine Nennung steht im Einleitungsaufsatz der Herausgeber, als Feststellung, dass neue digitale Arbeitsmittel und KI sich rasant in allen Branchen verbreiteten — danach nie wieder aufgegriffen. Die andere bei Walther Müller-Jentsch, wo der Begriff zweimal in einem Satz auftaucht, als Aufzählungspunkt aus einem DGB-Entwurf zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Das Kürzel „KI“ steht im gesamten Band ein einziges Mal, und zwar als Abkürzung für die Kommunikations-Internationale, einen Vorläufer von UNI Global Union.

    Man kann so weiterzählen. „Software“ fällt einmal. „Informatik“, „Algorithmus“, „Programmierung“: jeweils kein einziges Mal. „Tech“ gar nicht, auch nicht als Fremdwort. „IT“ achtmal, ausnahmslos in Komposita — IT-Branche, IT-Bereich, IT-Freelancer, IT-Gipfel. Und „Internet“ achtmal — als „Internetseite“, im Bibliotheksvermerk des Impressums, im Namen einer Umfrage. Bleibt eine einzige inhaltliche Nennung des Internets auf 776 Seiten: als Kanal, über den man Mitglieder ansprechen kann.

    Nur bei „Digitalisierung“ sieht es besser aus, 27 Nennungen. Man muss sie sich allerdings ansehen. Ein Viertel davon steht in Literaturverzeichnissen, der Rest fast durchweg in Aufzählungen von Herausforderungen und in Übergangssätzen — das Wort markiert, dass man Bescheid weiß, und trägt selten ein Argument. Die Herausgeber selbst räumen ein, die Analyse der tarifpolitischen Gestaltung von Digitalisierung stehe erst am Anfang.

    Eine Stelle lohnt einen zweiten Blick, weil sie exemplarisch ist. Müller-Jentsch belegt die Mitbestimmung in der IT-Branche mit einer Befragung von 2002 unter den damals am Neuen Markt notierten Unternehmen — und mit der Nachricht, dass beim Softwarekonzern SAP 2006 ein Betriebsrat gewählt wurde (S. 554). Zwanzig Jahre alte Empirie, ein Unternehmen, ein Satz.

    Wolfgang Schroeder / Samuel Greef (Hrsg.): Handbuch Gewerkschaften in Deutschland. 3., erweiterte und aktualisierte Auflage. Springer VS, Wiesbaden 2025. XXII, 776 S. 119,99 EUR

    Man kann den Herausgebern nicht vorwerfen, sie hätten nichts bemerkt. Sie zählen die „Hochqualifizierten in der Digitalwirtschaft“ in ihrer Einleitung ausdrücklich unter den Gruppen auf, die schwer ansprechbar sind (S. 20). Jürgen Kädtler nennt die IT-Branche beim Namen, in einer Reihe mit „Frauenbranchen“ und akademischen Berufen, als Bereich, der allein mit der Aussicht auf quantitative Standardregelungen kaum anzusprechen sei (S. 496) — und geht zum nächsten Absatz über. Die Leerstelle wird zweimal benannt und keinmal bearbeitet; sie hat kein Kapitel und nicht einmal einen Abschnitt.

    Am schönsten zeigt das ein Blick ins Literaturverzeichnis. Andreas Boes erforscht seit zwanzig Jahren die Informatisierung der Angestelltenarbeit, oft in Projekten mit der IG Metall. Im Handbuch kommt er genau einmal vor — als Mitherausgeber eines Bandes über Karrierechancen von Frauen. Der Begriff Informatisierung: kein einziges Mal. Sabine Pfeiffer erscheint zweimal, einmal als Nebensatzverweis auf digitalen Taylorismus, einmal als Ko-Autorin einer unveröffentlichten Evaluation der bezirklichen Erschließungsprojekte der IG Metall, erstellt im Auftrag von deren Vorstand — gewerkschaftlich beauftragte Forschung über gewerkschaftliche Organisierungsversuche also, zitiert für den beruhigenden Befund, dass die Akzeptanz der Methode dort wachse, wo man sie anwende.

    Die Forschung existiert demnach. Sie ist sogar gewerkschaftsfinanziert. Sie kommt nur nicht im Kanon an, sondern bleibt Projektforschung, Evaluationsliteratur, Nachbarschaft der grauen Literatur. Ein Handbuch ist der Ort, an dem ein Feld erklärt, was sein Gegenstand ist, und dieses Feld erklärt: Tarif, Betrieb, Fläche, Mitbestimmung. Es hat die Verwaltungskategorien seines Gegenstands als analytische übernommen und sieht deshalb nur, was die Organisation ohnehin schon zählen kann. Das ist weniger Faulheit als Betriebsblindheit mit Struktur — und ziemlich genau der Vorwurf, den die Frankfurter Schule einer Sozialforschung machte, die ihre Fragen von der verwaltenden Institution bezieht.

    Was die naheliegende Frage, ob die Gewerkschaften bei den Tech Workern nicht vorankommen, weil die Wissenschaft nichts liefert, in eine unerwartete Richtung dreht. Die Hans-Böckler-Stiftung, das Förderwerk des DGB, hat für den November eine Nachwuchsforschungsgruppe zur Mitbestimmung von Beschäftigten bei Design, Entwicklung und Einsatz künstlicher Intelligenz ausgeschrieben, bis zu drei Stipendien, Marburg. Sie unterhält eine eigene Themenrubrik dazu. Das Geld fließt also längst in die Frage, nur im Standardwerk des Feldes ist sie nicht angekommen.

    Und man sieht selbst an der Ausschreibung, in welchen Bahnen sie ankommt: Mitbestimmung bei künstlicher Intelligenz, das Neue als Anhängsel des Bekannten. Bis zu drei Stipendien. Das größte zeitgleich ausgeschriebene Promotionskolleg, an der Freien Universität Berlin, heißt „Gerechte Arbeit und demokratische Wirtschaft. Grundlagen der Tarifautonomie“ und vergibt bis zu neun.

    Moral statt Mitgliedschaft

    Wie es in dieser Leerstelle aussieht, hat ein anderes Buch beschrieben, das wenige Wochen nach dem Handbuch erschienen ist und das in Frankfurt niemand vorgestellt hat. Robert Dorschel, Soziologe an der Universität Cambridge, hat für The Social Codes of Tech Workers zweiundfünfzig Data Scientists und UX-Designer in Deutschland und den USA befragt.

    Sein Befund ist auf den ersten Blick erfreulich. Diese Leute sind nicht die Ayn-Rand-Jünger, als die man sie sich gerne vorstellt. Sie kritisieren Konzernmacht, Überwachung, algorithmische Diskriminierung. Gefragt nach ihrer Selbsteinordnung, nennen sie sich lieber „Arbeiter“ als Unternehmer. Sie wollen, wie Dorschel es formuliert, gleichzeitig wohlhabend und moralisch integer sein.

    Und dann kommt die Zahl, an der das ganze Buch hängt. Drei Viertel der Befragten konnten sich vorstellen, in eine Gewerkschaft einzutreten. Zwei waren Mitglied. 2 von 52.
    Dorschel ist zu höflich, das ein Versagen zu nennen. Er formuliert diagnostisch: Der vorhandene gute Wille fließe eher in moralische Selbstbeobachtung als in kollektiven Institutionenbau. Das ist der freundliche Ausdruck für einen Vorgang, den Adorno 1969 in Resignation beschrieben hat — Pseudo-Aktivität, die Ersatzhandlung, die sich anfühlt wie Engagement und deren eigentliche Leistung darin besteht, das Gewissen zu entlasten, ohne die Verhältnisse zu berühren. Man postet, man unterschreibt den offenen Brief, man setzt sich in die Ethics Working Group und geht dann zurück an den Schreibtisch.

    Das Perfide daran ist, dass es nicht einmal individuelles Versagen sein muss. Dorschels stärkstes Kapitel nimmt die französischen Soziologen Boltanski und Chiapello auf und zeigt, wie der Vorgang von oben bewirtschaftet wird. In den siebziger Jahren hatte sich der Kapitalismus die Künstlerkritik der Achtundsechziger einverleibt — flache Hierarchien, Projektarbeit, Selbstverwirklichung statt Stechuhr — und ihr damit die Spitze genommen. Diesmal ist die moralische Kritik dran. „Data for Good“, die Warnungen der Konzernchefs vor ihrer eigenen künstlichen Intelligenz, Hackathons für den guten Zweck: Das Gewissen kommt als Firmenprodukt zurück an den Arbeitsplatz, an dem es entstanden ist. Wer es benutzt, hat etwas getan.

    Der interessanteste Satz in Dorschels Material ist aber ein anderer, und es ist der, den seine Befragten ihm immer wieder sagten. Sie könnten sich schlicht nicht vorstellen, wie eine Gewerkschaft an ihrem Arbeitsplatz überhaupt aussehen würde.

    Ein Designproblem

    Das ist keine Ablehnung. Design, hat Steve Jobs einmal gesagt, ist nicht, wie etwas aussieht, sondern wie es funktioniert. Damit stellt sich, unfreiwillig komisch, ausgerechnet die Frage, für deren Beantwortung die Hälfte von Dorschels Befragten beruflich bezahlt wird:  Wie muss die User Experience einer Gewerkschaft sein? Wie sähe eine Interessenvertretung aus für Menschen, die remote arbeiten, etwa alle drei Jahre den Arbeitgeber wechseln und im Lauf einer Karriere mehrere Landesgrenzen überqueren? Was ist die Onboarding-Strecke? Wo ist der Moment, in dem sich der Nutzen zeigt, bevor der Beitrag fällig wird?

    Robert Dorschel: The Social Codes of Tech Workers. Class Identity in Digital Capitalism. MIT Press, Cambridge/Mass. 2025. 246 S. 44,99 USD. Open Access.

    Dorschel formuliert im Schlusskapitel etwas in diese Richtung. Die Gewerkschaften müssten flexibler, transnationaler und digitaler werden. Sie müssten aufhören, ausschließlich moralisch zu mobilisieren, und stattdessen zeigen, dass ein Sieg erreichbar ist und sich materiell auszahlt. Und sie sollten auf strategische Streiks setzen statt auf symbolische Protestbriefe — die schärfste These des Buches, weil sie diesen Leuten eine Macht zuschreibt, die sie tatsächlich haben und so gut wie nie benutzt haben.

    Das Handbuch antwortet darauf nicht. Es weiß nicht, dass es gefragt wurde.

    Die Berührungsangst ist also weniger Abneigung als beiderseitige Vorstellungslosigkeit. Auf der einen Seite Beschäftigte, die sich das Produkt nicht vorstellen können. Auf der anderen ein Standardwerk, das die Kategorien Betrieb, Branche und Fläche so souverän beherrscht, dass ihm nicht auffällt, wie viele Menschen inzwischen in keiner der drei Schubladen liegen. Und dazwischen ein Abend, an dem die Relevanzfrage über die Zahl der Dissertationen beantwortet wird.

    Gewerkschaftliche Aktivisten in der Tech-Branche kennen das längst, bei ver.di wie bei der IG Metall, und immer dasselbe: Misstrauen, Unverständnis, change aversion. Nur ist das Praktikerwissen und hat deshalb keinen Weg in die Form, in der ein Feld sich seiner selbst versichert. Es wird nicht als Forschung produziert, also existiert es nicht. Die Änderungsscheu, das sei angemerkt, liegt dabei nicht nur auf der Seite derer, die man gewinnen will.

    Denn was hier auseinanderläuft, sind nicht Meinungen. Dorschel arbeitet mit Bourdieu, und das ist die richtige Wahl: Es geht um Habitus, um eingeübte Dispositionen, um die Frage, was einem selbstverständlich vorkommt. Konstruktionszeichnung gegen agile Codebasis mit Daily Builds. Ermächtigung des Einzelnen — Full Stack — gegen Spezialistentum im Kollektiv. Über diese Kluft hinweg gibt es kaum eine gemeinsame Sprache, und zwar in beide Richtungen: Der Tarifvertrag ist eine Konstruktionszeichnung. Er wird im Voraus ausgehandelt, gilt für eine Laufzeit und beschreibt, was der Fall sein soll. Für Leute, die daran gewöhnt sind, das Produkt jeden Tag neu zu bauen und im Betrieb nachzubessern, ist das kein Angebot, sondern ein Fremdkörper. Das Handbuch selbst, 776 Seiten, dritte Auflage nach elf Jahren, ist derselbe Aggregatzustand.

    Beim naheliegendsten Gegensatzpaar allerdings, Netzwerk gegen Hierarchie, wird es kompliziert, und hier liegt Dorschels überraschendster Befund. Das Netzwerk führt er nämlich nicht als Habitus der Tech Worker ein, sondern als Merkmal des unternehmerischen Selbst — jener Subjektform, die Netzwerke Hierarchien vorzieht, Autonomie will, ständig verfügbar bleibt, sich in befristeten Projekten wohler fühlt als in lebenslangen Karrieren und sich, wörtlich bei ihm, weniger zu Gewerkschaften hingezogen fühlt. Genau davon wenden seine Befragten sich teilweise ab. Etwa auf halber Strecke durch die Interviews, schreibt er, sei ihm aufgegangen, dass konfliktförmige Weltbilder für Tech Worker typisch sind: Den meisten erscheint die soziale Welt eben nicht als flaches Netzwerk, sondern als hierarchisches System. Einer nennt es rundheraus eine Plutokratie. Die flache Hierarchie findet Dorschel vor allem in Stellenanzeigen.

    Netzwerkförmig ist also die Arbeitsorganisation, hierarchisch das Weltbild. Das ist die eigentlich gute Nachricht des Buches: Das Konfliktbewusstsein ist da, es findet nur keine Form.

    Im Handbuch übrigens steht das Wort Netzwerk fünfunddreißigmal — und nie in dem Sinn, den Dorschels Befragte damit verbinden. Es geht um Policy-Netzwerke, um Verbändeföderalismus, um transnationale Gewerkschaftsnetzwerke, um Gesamt- und Konzernbetriebsräte, um das institutionelle Netzwerk des NS-Staates, um ein Beraternetzwerk für Organizing-Projekte — und dreimal um soziale Netzwerke als Werbekanal. Netzwerk ist hier eine Kategorie der Verbände- und Betriebspolitik, keine Arbeitsform — das Wort ist besetzt, nur anders, und man redet in denselben Vokabeln aneinander vorbei.

    Die schönste Verkehrung steckt im dritten Gegensatz, und Dorschel liefert sie gleich mit dem ersten Zitat seines Buches. Eine Data Scientist aus Austin beschreibt ihr Team mit den Worten Teamwork und Solidarität: Man liest sich gegenseitig den Code, jemand postet eine Frage, andere antworten. Die Organisation, die für das Kollektiv steht, ist innen nach Fachbereichen, Ressorts und Zuständigkeiten sortiert. Die Individualisten arbeiten den ganzen Tag in wechselseitiger Abhängigkeit. Wer von beiden mehr Erfahrung mit Kollaboration hat, muss man nicht lange fragen.

    Nur benutzen sie dafür, wie Dorschel über einen seiner Befragten anmerkt, typischerweise keine etablierten institutionellen Kanäle. Über dessen LinkedIn-Profil stellt er fest, dass der Mann alle paar Jahre den Arbeitgeber wechselt — was erklären mag, warum er nicht Mitglied ist, obwohl er es sich vorstellen könnte. Der Nachsatz ist der beste des Buches: Über die Möglichkeit, selbst eine zu gründen, spricht er gar nicht erst.

    Das dritte Haus der Stadt

    Für Frankfurt hat das eine eigene Pointe. Das Haus an der Eschersheimer Landstraße ist neuer, als sein Pathos vermuten lässt: 2019 als House of Labour eröffnet, gebaut von der IG Metall auf einem Grundstück, das das Land im Erbbaurecht überlässt. Die Europäische Akademie der Arbeit darin geht auf eine Gründung von 1921 zurück, die University of Labour dagegen gibt es erst seit 2021. Der Name, so steht es im Handbuch selbst, sei eine bewusste Setzung als Gegenkraft zum House of Finance. Eine schöne Geste — zwei Häuser, die sich gegenseitig ansehen.

    Nur dass in dieser Stadt inzwischen ein drittes Haus steht, für das keines der beiden zuständig ist. Es hat keine Fassade, die man fotografieren könnte. Es sind die Rechenzentren, die IT-Etagen der Banken, die Entwicklerbüros der Fintechs. Zehntausende Menschen, die den Laden am Laufen halten.

    Dorschels deutsches Feld war vor allem ein Coworking-Space in Berlin-Mitte, und man merkt es dem Buch an — seine Tech Worker sind kosmopolitisch, mehr als die Hälfte der deutschen Befragten mit internationalem Hintergrund, in Fintechs und Berliner Dependancen. Die Frankfurter Variante dürfte anders aussehen: älter, sesshafter, unauffälliger, häufiger in tarifgebundenen Strukturen beschäftigt, ohne dass daraus je eine eigene Stimme geworden wäre.

    Es wäre eine Dissertation wert. Vielleicht steigt die Kurve dann wieder.


    Robert Dorschel: The Social Codes of Tech Workers. Class Identity in Digital Capitalism. MIT Press, Cambridge/Mass. 2025. 246 S. 44,99 USD. Open Access.

    Wolfgang Schroeder / Samuel Greef (Hrsg.): Handbuch Gewerkschaften in Deutschland. 3., erweiterte und aktualisierte Auflage. Springer VS, Wiesbaden 2025. XXII, 776 S. 119,99 EUR

  • Wehrhaft gegen alles und jeden?

    Die EU sanktioniert einen Journalisten in Berlin – aber wieso interessiert das niemanden?

    von Jakob Knapp

    Hüseyin Doğru, 42, Journalist, wohnhaft in Berlin, vermutlich deutscher Staatsbürger, darf seit dem 20. Mai 2025 über 506 Euro im Monat verfügen. Die Europäische Union hat seine sämtlichen Vermögenswerte, inkl. seiner Konten eingefroren. Zwischenzeitlich auch die Konten seiner Frau. Er darf nicht mehr innerhalb der EU reisen. Dritte dürfen ihm gegenüber teilweise keine Verträge mehr erfüllen. Seine Teilnahme am Privatrechtsverkehr – also an allem, was ein Mensch in einer modernen Gesellschaft tun muss, um an ihr teilhaben zu können – ist stark eingeschränkt. Ausnahme: das existenzsichernde Minimum. 506 Euro.

    Keine Auszahlung möglich: Sanktionen ohne Gerichtsbeschluss. (Symbolfoto)

    Der Vorwurf? Er betrieb die Medienplattform RED.Media. Die EU meint, er habe darüber systematisch Falschinformationen zu verbreitet, um im deutschen Publikum Zwietracht zu säen. Hinter der Plattform stünden enge Verbindungen zur russischen Staatspropaganda. Doğru bestreitet das. Ja, er habe früher für Redfish gearbeitet, eine Tochterfirma der russischen Nachrichtenagentur Ruptly. Aber nach Beginn des russischen Angriffskriegs habe er sich davon gelöst und eine unabhängige Neugründung unternommen.

    Man kann das glauben oder nicht. Aber darum geht es hier nicht. Es geht um die Frage, auf welchem Weg und mit welchen Mitteln eine liberale Demokratie auf so einen Fall antwortet.

    Ein juristischer Taschenspielertrick

    Von alledem noch nichts gehört? Dann vermutlich deshalb, weil deutsche Leitmedien nichts über den Fall zu berichten wissen. Woran aber liegt das? Eine mögliche Antwort: Weil die EU den Fall als Fall von Gefahrenabwehr gegenüber russischer und damit feindlicher Einflussnahme von außen framed. Und dagegen könne doch niemand ernsthaft etwas einzuwenden haben. Oder vielleicht doch?

    Die EU hat eigentlich nur eine stark zurückgenommene Zuständigkeit für innere Sicherheit. Das steht schwarz auf weiß in den Verträgen der Europäischen Union. Innere Sicherheit – also die Frage, wie ein Staat mit Gefahren aus der eigenen Bevölkerung umgeht – ist zuvörderst Sache der Mitgliedstaaten. Was die EU hingegen darf: Außen- und Sicherheitspolitik. Abwehr äußerer Feinde. Sanktionen gegen feindliche Staaten und deren Handlanger.

    Und genau hier liegt der Trick.

    Das hier in Rede stehende Sanktionsregime, unter dem Doğru gelistet wurde, richtet sich offiziell gegen „destabilisierende Aktivitäten Russlands“. Es wurde im Oktober 2024 im Zuge des Angriffskriegs auf die Ukraine eingeführt. Der Rat der EU beschloss es einstimmig (musste er auch). Inzwischen stehen 69 Personen und 17 Organisationen auf der Liste. Der Rahmen ist klar: Es geht um Russland als äußeren Feind, um hybride Kriegsführung, unter anderem auch um Desinformationskampagnen im Auftrag Moskaus.

    Nur: In der konkreten Anwendung auf Doğru fällt genau dieser Rahmen weg. Vor Gericht vertritt der Rat – so die Auskunft des betroffenen Journalisten auf der Plattform X – die Auffassung, er müsse dem Journalisten keine (andauernde?) Verbindung zur russischen Regierung nachweisen. Der äußere Feind, der das ganze Sanktionsregime erst rechtfertigt? Brauchen wir nicht. Es reicht, dass der Inhalt als „Desinformation“ eingestuft wird.

    Damit passiert aber folgendes: Ein Instrument der äußeren Sicherheit wird auf die eigene Bevölkerung angewendet – ohne dass die Verbindung zum äußeren Feind noch hergestellt werden muss. Innere Wehrhaftigkeit wird als äußere Gefahrenabwehr verkleidet. Und weil äußere Gefahrenabwehr nach Krieg klingt und nicht nach Grundrechten, stellt niemand die unbequemen Fragen.

    Unbestimmtheit der Rechtsgrundlagen

    Möglich wird diese Grenzüberschreitung durch die unbestimmte Formulierung der Rechtsgrundlagen. Plump gesagt, scheint es zu genügen, in irgend einem Zusammenhang mit der Verbreitung von Desinformationen zu stehen. Was genau aber ist Desinformation? Wer entscheidet, wo kritischer Journalismus aufhört und Propaganda anfängt? Die Rechtsgrundlagen geben dazu kaum Auskunft. Ein Rechtsgutachten, das zwei EU-Abgeordnete des BSW in Auftrag gaben, kam zu dem Ergebnis: Die Regelungen sind mit der EU-Grundrechtecharta nicht vereinbar – schlicht weil sie zu unbestimmt sind. Die EU dürfe die soziale Existenz eines Menschen nicht auf Grundlage von so schlecht definierten Begriffen vornehmen.

    Das Paradox, das keiner sieht

    Jede liberale Demokratie steht vor einem scheinbar unlösbaren Problem: Wie verteidigt man Freiheit gegen ihre Feinde, ohne selbst unfrei zu werden? Die Notwendigkeit einer solchen Verteidigung hat der deutsch-amerikanische Staatsrechtler Karl Loewenstein in den 1930er Jahren herausgearbeitet, als er beobachtete, wie faschistische Bewegungen die Freiheitsrechte der Weimarer Republik nutzten, um genau diese Freiheitsrechte abzuschaffen. Sein Befund: Nur wer bereit ist, autoritäre Mittel einzusetzen, kann die Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen. Es stellt sich aber folgendes Anschlussproblem: Wer autoritäre Mittel einsetzt, riskiert, selbst autoritär zu werden.

    Rund acht Jahre später formulierte Karl Popper dasselbe Problem philosophisch: Unbegrenzte Toleranz zerstört sich selbst. Wer die offene Gesellschaft bewahren will, muss das Recht beanspruchen, Intoleranz nicht zu tolerieren. Aber die Frage, die offen bleibt, ist die entscheidende: Wer entscheidet, wo die Grenze liegt – und nach welchem Verfahren? Genau hier trennt sich der Rechtsstaat vom Willkürstaat.

    Das Grundgesetz hat daraus Konsequenzen gezogen – und zwar kluge. Es gibt die Möglichkeit, politische Grundrechte zu verwirken. Aber sie ist an extreme Hürden geknüpft: Nur das Bundesverfassungsgericht darf darüber entscheiden. Antragsberechtigt sind nur die Regierungen von Bund und Ländern sowie der Bundestag. Das Verfahren ist dem Strafprozess nachgebildet. Die Karlsruher Richter haben zusätzlich verlangt, dass eine konkrete Gefahr für die demokratische Ordnung nachgewiesen wird. Und selbst wenn ein Grundrecht verwirkt wird, bleibt die übrige Existenz des Betroffenen – seine soziale, ökonomische, private Existenz – unangetastet.

    Jetzt vergleichen wir das mit dem, was Doğru widerfährt.

    soziale Existenzvernichtung als Gefahrenabwehr

    Im EU-Sanktionsregime entscheidet der Rat – ein politisches Gremium. Es gibt keinen richterlichen Filter vorab. Der Betroffene erfährt von seiner Listung erst, wenn sie vollzogen ist. Eine vorherige Anhörung findet nicht statt – bewusst nicht, damit er keine sanktionsvorbereitenden Maßnahmen treffen kann. Das klingt nach Terrorismusbekämpfung, betrifft aber einen Journalisten in Berlin-Neukölln.

    Die Konsequenzen gehen dabei weiter als eine Grundrechtsverwirkung nach deutschem Recht es je könnte. Die Verwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes entzieht den Schutz eines bestimmten Grundrechts gegenüber dem Staat – aber sie lässt den Menschen als sozialen und ökonomischen Akteur unangetastet. Das Sanktionsregime hingegen friert das gesamte Vermögen ein, schließt den Betroffenen vom Rechtsverkehr aus, nimmt ihm die Reisefreiheit in andere Mitgliedstaaten. Es zielt damit zwar – wie auch die Grundrechtsverwirkung nach dem Grundgesetz – auf Entpolitisierung, aber auf dem Umweg der Vernichtung der sozialen Existenz – bis zu einer humanitären Schmerzgrenze, die offenbar bei 506 Euro liegt.

    Das ist keine Verteidigung der Demokratie. Das ist die Vernichtung einer bürgerlichen Existenz durch ein politisches Gremium, ohne richterliche Kontrolle, auf Grundlage von Begriffen, die schlecht definiert sind.

    Ein Einzelfall?

    Man könnte den Fall Doğru als tragischen Einzelfall abtun. Aber er fügt sich in ein Muster. Die EU beansprucht zunehmend Wehrhaftigkeit nach innen – auch gegenüber den „eigenen“ Bürgern. Die Desinformationsregulierung im Digital Services Act ist ein weiteres Beispiel dafür. Die Grenze zwischen dem Schutz der demokratischen Ordnung und der Kontrolle politischer Meinungsäußerung wird unscharf. Und sie wird unscharf, ohne dass darüber eine ernsthafte Debatte stattfindet. Gerade wer die liberale Demokratie verteidigen will, muss genau hinsehen, mit welchen Mitteln sie verteidigt wird. Und ob diese Mittel noch zu dem passen, was verteidigt werden soll. Um das abschließend klarzustellen: Hier wurde nicht gesagt, dass Wehrhaftigkeit nach innen immer Unsinn ist. Aber es braucht zumindest ein gerichtsähnliches Verfahren im Vorfeld und diese Wehrhaftigkeit darf nicht als eine Wehrhaftigkeit nach außen verkauft werden.

  • Adorno Vorlesungen 2025

    Katharina Pistor:

    In guter Verfassung?
    Zur Neuordnung des Geldwesens

  • Stadt Frankfurt attackiert die Pressefreiheit

    Ein Bericht in eigener Sache

    Journalistischer Alltag heißt: recherchieren. Ein wesentlicher Teil davon sind Presseanfragen an Behörden. Das ist kein Gnadenrecht, sondern gesetzlich verbrieft – in Hessen durch § 3 des Hessischen Pressegesetzes und auch verfassungsunmittelbar aus Art. 5 Grundgesetz.

    Selbst für ein junges Medium wie die Frankfurter Nachrichten funktioniert das meist erstaunlich gut: kurze Fristen, schnelle Antworten, wie es sich gehört – schließlich will niemand die Nachrichten von gestern lesen. Vorbildlich arbeiten etwa die Pressestellen von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten in Frankfurt. Schnell, kompetent, professionell.

    Anders sieht es in der Stadtverwaltung Frankfurt aus. Manche Stellen reagieren rasch, andere nur nach Erinnerung. Mitunter wird verschleppt, verschlampt – oder womöglich gezielt gemauert. Mal liegt Inkompetenz vor, mal offenbar die Absicht, etwas zu verbergen.

    Besonders irritierend: Die großen Platzhirsche im Frankfurter Medienbetrieb hätten die Ressourcen, hier eine bessere Auskunftskultur durchzusetzen. Doch statt Konflikte zu riskieren, poliert mancher wohl lieber das Messing-Namensschild auf der Pressebank der Stadtverordnetenversammlung und versucht, nicht an die sinkenden Auflagen zu denken.

    Wenn aber alles nichts hilft, bleibt als Rechtsbehelf der Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Normalerweise wirkt das Wunder: Die angefragte Information kommt, weil die sich weigernde, aber auskunftspflichtige Stelle —oft aufgrund internen Beratung durch Rechtskundige— sich eines Besseren besinnt. Schnell und unkompliziert.

    Nicht so in Frankfurt. Im Zuge unserer Recherchen zur Korruption und Compliance-Verstößen bei der ABG Frankfurt Holding stellten wir eine Presseanfrage an das Dezernat für Bauen und Planen von Stadtrat Marcus Gwechenberger. Pressesprecher Sebastian Tokarz verweigerte unwirsch die Auskunft – nicht zum ersten Mal. Der Eilantrag beim Verwaltungsgericht folgte. Doch statt der erwarteten Antwort erreichte uns ein über 330-seitiger Schriftsatz einer Münchner Großkanzlei. Darin: abwegige oder veraltete Rechtsansichten („Presse ist nur Gedrucktes“), Zitate von Verfassungsgerichtsentscheidungen aus den 60er Jahren, als hätte sich die Pressefreiheit seit der Spiegel-Affäre nicht weiterentwickelt, eine Collage von Verwaltungsvorgängen ohne Bezug zum Verfahren – und vor allem: persönliche Diffamierungen.

    Pressefreiheit in Trümmer?
    Pressefreiheit in Trümmern? Bild: KI

    Als wie ein „pubertierendes 15-jähriges Mädchen auf Facebook“ oder als von „Wahnideen“ und „gekränkter Eitelkeit“ getrieben, wurde der Autor dieser Zeilen bezeichnet. Man fabulierte gar, ein Obsiegen würde die „hoheitliche Aufgabenerfüllung“ erschweren und er betreibe eine „Fehde“ und „Hetze gegen Mitarbeiter“. Ein grotesker Angriff, der das Zurückhaltungsgebot staatlicher Stellen im Verwaltungsprozess verhöhnt.

    Die politische Verantwortung? Dezernentin Stephanie Wüst schweigt dazu. Das Rechtsamt unter Leitung von Gerhard Budde gab wohl den Auftrag, zumindest ist es zuständig. Ebenfalls von Herrn Budde: keine Stellungnahme auf unsere Nachfrage. Mit Steuergeld wird eine Großkanzlei beauftragt – um eine lokale Redaktion zu diskreditieren. Selbst unsere Schreiben an Stadtverordnete wurden herangezogen, als wäre die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt.

    Unsere Anfragen bei der Stadt bezüglich der Beauftragung seiner Person hat der Münchener (ausgrechnet!) Rechtsanwalt Wolfgang Patzelt gleich zu einem weiteren Schriftsatz verarbeitet, steht zwar inhaltlich nichts neues drin, aber ein paar teure Stunden kann man dann gleich noch zusätzlich auf auf die Rechnung nehmen. Hier ist der zentrale Vorwurf (fett gedruckt!): Die Presseanfragen an die Stadt seien in Wirklichkeit Kritik, in Form von Fragen. Eine Ungeheuerlichkeit in den Augen des Herrn Patzelt, der dabei in seiner Rage vergisst, dass Kontrolle und Kritik genau die verfassungsmäßige Aufgabe der Presse ist. Und ansonsten sei alles „Hetze“ und „Privatfehde“.

    Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung gemäß der Hessischen Gemeindeordnung? Der scheint klar verletzt, schließlich hat das Rechtsamt ca. 80 Mitarbeiter, etwa die Hälfte davon Volljuristen. Ein presserechtliches Standard-Verfahren sollten die eigentlich aus dem Effeff können. Ohne Profitinteresse einer Anwaltskanzlei hätten es vielleicht auch 100 Seiten getan? (Unsere Erwiderung an das Gericht ist sechs Seiten lang.) Und bei so einem Umfang kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen. Anwälte nennen sowas im branchenüblichen Anglo-Slang „Fee-Fest“, zu deutsch und ohne alle Alliteration: Gebührenmaximierung ohne Notwendigkeit.

    Das Muster ist klar: eine Einschüchterungskampagne. Doch die Skrupellosigkeit, mit der hier gegen ein freies Presseorgan vorgegangen wird, markiert eine neue Qualität.

    Wie kann eine so massive Verletzung der Pressefreiheit in Frankfurt geschehen? Die Stadt wird (noch) nicht von rechtsextremen Verfassungsfeinden regiert. Es stellen Parteien mit einwandfreiem demokratischen Leumund die Regierung.

    Warum also dieser Griff in die Trickkiste autoritärer Machtsicherung? Wagenburgmentalität? Angst vor Enthüllungen im Bausumpf? Wahlkampfnervosität? Intransparenz-Reflexe, die ausser Kontrolle geraten?

    Wir wissen es nicht. Noch nicht. Aber wir werden es herausfinden.

    Wie wird sich die Verwaltung erst verhalten, wenn die so rasant mehr Wählerstimmen gewinnenden Rechtsextremisten im Magistrat sitzen? Im vorliegenden Fall ist kein Respekt der Verwaltung für Grundrechte, Verhältnismäßigkeit oder Zurückhaltungsgebot der öffentlichen Gewalt erkennbar.

    Aber wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir lassen uns unser Grundrecht nicht nehmen – von Leuten, die Demokratie, Beteiligung, Compliance und Digitalisierung predigen, aber offenbar meinen, die bloße Rhetorik genüge. Und trotz aller Machenschaften im Verborgenen (oder vielleicht grade deswegen?) viel zu wenig Probleme unserer Stadt tatsächlich lösen.

    Doch Demokratie ist Alltag, nicht Festrede im Pavillion. Sie beginnt bei Gesetzestreue und Respekt vor Institutionen – auch und grade vor der Presse.

    Beteiligung heißt: Keine teuren Programme mit Versammlungen, zu denen keiner kommt, sondern Kritik hören und ertragen, nicht nur Applaus. Informieren, erklären, diskutieren und zuhören.

    Compliance und Rechtsstaatlichkeit heißt: nicht dicke Kodizes beschließen, sondern Interessenkonflikte tatsächlich offenlegen und Korruptionsrisiken transparent machen. Und geltende Regeln und Gesetze einfach einhalten.

    Wir bleiben dran. Und werden weiter berichten.

  • Grundrechte schwarz auf weiß: Initiative legt brisantes Gutachten zur ABG vor

    von Christian Hirschfeld

    Frankfurt – Die Mieter‑Initiative „ABG besser machen!“ hat heute ein Rechtsgutachten präsentiert, das der stadteigenen ABG Frankfurt Holding eine uneingeschränkte Bindung an die Grundrechte attestiert – und ihr damit weitreichende Pflichten auferlegt. Kern des Papiers: Weil die ABG zu hundert Prozent der Stadt Frankfurt gehört und „genuin öffentliche Aufgaben“ wahrnimmt, gelte für sie dieselbe Grundrechtsbindung wie für jede Behörde. Das Gutachten stützt sich vor allem auf die höchstrichterlichen Entscheidungen zu Fraport und WOBAK und trägt das Datum 15. Mai 2025.

    ABG Geschäftsführer Junker bei der Entgegennahme von Unterlagen. Foto: ABG

    Vier zentrale Sollbruchstellen

    Die Autorinnen des Gutachtens machen deutlich, dass die Grundrechtsbindung der ABG künftig an mehreren neuralgischen Punkten besonders deutlich wird. So dürfen etwa Mietvertragsklauseln – etwa zur Sanierung oder Mietsteigerungen – nur dann zur Anwendung kommen, wenn sie für die Mieterinnen und Mieter nachvollziehbar, verhältnismäßig und sachlich begründet sind. Auch bei der Nutzung und Gestaltung von Gemeinschaftsflächen – etwa durch Sperrungen, Videoüberwachung oder Sondernutzung – sei größte Zurückhaltung geboten, da hier Grundrechte unmittelbar berührt werden. Besonderes Augenmerk gilt dem Thema Gleichbehandlung und Barrierefreiheit: Die ABG ist verpflichtet, behinderungsbedingte Nutzungsbedarfe proaktiv zu ermöglichen, von rollstuhlgerechten Zugängen bis hin zu Rückzugsräumen für neurodivergente Mieter:innen. Pauschale Ablehnungen sind demnach unzulässig; es braucht eine individuelle und sensible Einzelfallprüfung. Derzeit verfügt die ABG nicht einmal über eine Ansprechperson für Mieterinnen und Mieter mit Behinderungen. Schließlich fordert das Gutachten eine strukturell verankerte Mitbestimmung: Ein demokratisch legitimierter Mieterbeirat müsse künftig in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden werden.

    Stadt in der Pflicht

    Besonders pikant: Das Gutachten sieht nicht nur die Wohnungs­gesellschaft selbst in der Verantwortung, sondern auch die Stadt Frankfurt und deren Baustadtrat. Die Kommune müsse per Gesellschafterweisung sicherstellen, dass Satzung, Aufsichtsgremien und Finanzen auf die Grundrechtsvorgaben ausgerichtet werden – andernfalls drohe ein „strukturelles Verfassungsdefizit“.

    Altbekannte Baustellen – jetzt verfassungsrechtlich unterfüttert

    Damit verleiht das Papier alten Konflikten neuen Nachdruck. Schon 2024 berichteten sowohl die Frankfurter Rundschau und auch die FNP über den langanhaltenden Gastro‑Skandal im Hochkulturensemble Goethehöfe; damals vermietete die ABG Räume und Flächen ohne gültige Genehmigung an einen so gar nicht zu den etablierten Kulturorten passenden Nachtclubbetreiber. Schon der Name des Etablissements – „DONT FUCK GOETHE“ zeigte auf, wie stümperhaft hier vorgegangen wurde. Auch die Debatten um diverse Compliance Verstöße und die 32‑jährige Amtszeit von Vorstandschef Frank Junker sorgten zuletzt immer wieder für Schlagzeilen. Und führten zu intensiven Diskussionen in der Stadtpolitik. Zuletzt in einer Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung, in der Baustadtrat Marcus Gwechenberger (SPD) unangenehme Fragen beantworten musste. Nun ordnet die Initiative all das unter einem größeren Dach ein: mögliche Grundrechtsverstöße.

    Reaktionen

    • Initiative „ABG besser machen!“ – Sprecher Martin Schwendtler nennt das Gutachten einen „Game‑Changer“: „Spätestens jetzt kann sich niemand mehr hinter der GmbH‑Fassade verstecken. Grundrechte enden nicht an der Haustür.“
    • ABG Frankfurt Holding – Die Gesellschaft hat sich bisher nicht geäussert.
    • Römer‑Koalition – Zum Gutachten haben sich die Regierungs-Franktionen bisher nicht geäußert. Die „ABG besser machen!“ berichtet aber über konstruktive, aber vertrauliche Gespräche und Kontakte mit mehreren Fraktionen. Martin Schwendtler: „Wir bekommen hier sehr positive Rückmeldungen.“

    Wie es weitergeht

    Juristisch ist das Papier kein Urteil, politisch jedoch ein Fanal. Die Initiative will das Gutachten in den kommenden Wochen in Ortsbeiräten vorstellen und strebt eine Magistratsvorlage an, die den Mieterbeirat rechtlich verankert. Mehrere Mieter haben bereits angekündigt, Klauseln aus ihren Verträgen mit Verweis auf das Gutachten gerichtlich prüfen zu lassen.

    Sollte die Stadt untätig bleiben, droht das nächste Kapitel im Dauerkonflikt um Frankfurts größte Wohnungsgesellschaft – diesmal mit der Verfassung als maßgeblichem Bezugspunkt.

    (Transparenzhinweis: Mitarbeiter der FN sind bei „ABG besser machen!“ engagiert.)

  • Boom, Blockade, Belastung: Wie Frankfurts Wohnungsknappheit Mieter belastet.

    von Carsten Prueser

    Frankfurt am Main erlebt seit Jahren einen zunehmend angespannten Mietwohnungsmarkt. Die Nachfrage wächst kräftig – befeuert durch eine expandierende Finanz- und Dienstleistungswirtschaft, steigende Studierendenzahlen und anhaltende Zuwanderung – während das Angebot nicht Schritt hält, weil Bauflächen rar sind, Genehmigungen lange dauern und etliche Projekte im hochpreisigen Segment landen.

    Quelle: Mieterbund/Statistisches Bundesamt

    Große Quartiersentwicklungen scheitern zudem immer wieder am Widerstand wohlhabender Speckgürtel-Kommunen, die unter dem Etikett „ökologischer Verträglichkeit“ verhindern wollen, dass das ach so  schreckliche Frankfurt vor ihrer Haustür im Vordertaunus weiterwächst, obwohl sie dessen Infrastruktur gern kostenlos nutzen. Ähnlich verhält es sich mit den Wohnungseigentümern im Nordend, wo man sich nicht mit Zuzüglern um die knappen Parkplätze fürs Elektro-Auto streiten möchte, und daher innerstädtische Artenvielfalt von Kleinstlebewesen größeres Gewicht einräumt als Wohnraum für Zuwanderer, die man ansonsten gern wiLLkommen heisst. Sollen die doch nach Offenbach gehen. 

    Der resultierende Nachfrageüberhang verschiebt die Machtverhältnisse klar zugunsten der Vermieter. Für private Eigentümer sinkt der Anreiz, Wartungsarbeiten zügig auszuführen oder in den Bestand zu investieren; Mieter nehmen Mängel oft hin, um ihre Wohnung nicht zu verlieren. Die durchschnittliche Mietbelastungsquote ist in der Mainmetropole laut Studien inzwischen auf gut 42 Prozent gestiegen – einer der höchsten Werte unter deutschen Großstädten. Steigende Wohnkosten schränken Konsum- und Rücklagenspielräume ein, erzeugen psychischen Druck und treiben Haushalte mit mittleren Einkommen verstärkt ins Umland, was längere Pendelwege und höhere Verkehrsbelastungen nach sich zieht.

    In dieses Spannungsfeld ist die stadteigene ABG Frankfurt Holding eingebettet. Mit mehr als 54 000 Wohnungen und rund 37 000 weiteren Mietobjekten ist sie der weitaus größte Vermieter der Stadt. Vier von zehn ihrer Wohnungen sind mietpreis- oder belegungsgebunden; dennoch erwirtschaftete der Konzern 2023 einen Überschuss von rund 83 Millionen Euro. Kritiker, darunter Stadtverordnete aller Fraktionen, verweisen auf einen wachsenden Zielkonflikt zwischen Gemeinwohlauftrag und Renditeorientierung: Einerseits verlangt die ABG im Marktdurchschnitt günstigere Mieten, andererseits profitiert sie vom Daueransturm, der praktisch Vollvermietung garantiert und Serviceversäumnisse begünstigt. Klagen über unzureichende Erreichbarkeit, verspätete Reparaturen und eine „Technokratie der Service-Apps“ nahmen 2024 spürbar zu und führten im Frühjahr 2025 zu deutlicher Kritik im Stadtparlament.

    Gleichzeitig soll die ABG einen gewichtigen Beitrag zur Entschärfung des Wohnraummangels leisten. Laut Geschäftsbericht plant sie bis 2030 rund 4 500 zusätzliche Wohnungen, viele davon als Passiv- oder Niedrigenergiehäuser. Tatsächlich wurden allein in den vergangenen Wochen knapp 700 neue Einheiten übergeben, doch der Nachfragesog frisst solche Fortschritte sofort wieder auf. Wo die Gesellschaft über städtische Grundstücke verfügt, stocken Projekte häufig, weil Nachbarkommunen das Planungsrecht blockieren oder sich Anwohnerinitiativen gegen Verdichtung formieren.

    Der Nachfrageüberhang wirkt sich damit doppelt auf die ABG aus: Er sichert hohe Auslastung und stabile Ergebnisse, mindert aber den Druck, Serviceprozesse konsequent zu modernisieren, und erschwert die politische Steuerung ihres gemeinwohlorientierten Auftrags. Will die Stadt das Ziel eines sozial ausgewogenen Wohnungsmarkts erreichen, muss sie ihr Tochterunternehmen stärker in die Pflicht nehmen – etwa durch verbindliche Service-Benchmarks und transparentes Beschwerdemanagement – und zugleich den interkommunalen Widerstand gegen Neubauvorhaben offensiver adressieren. Denn solange zusätzliche Flächen blockiert bleiben, wird auch die ABG trotz ambitionierter Baupläne keine spürbare Entlastung herbeiführen können, und die Lebensqualität vieler Frankfurterinnen und Frankfurter bleibt von einer Mischung aus finanzieller Anspannung und Unsicherheit geprägt.