Schlagwort: Grundrechte

  • Wehrhaft gegen alles und jeden?

    Die EU sanktioniert einen Journalisten in Berlin – aber wieso interessiert das niemanden?

    von Jakob Knapp

    Hüseyin Doğru, 42, Journalist, wohnhaft in Berlin, vermutlich deutscher Staatsbürger, darf seit dem 20. Mai 2025 über 506 Euro im Monat verfügen. Die Europäische Union hat seine sämtlichen Vermögenswerte, inkl. seiner Konten eingefroren. Zwischenzeitlich auch die Konten seiner Frau. Er darf nicht mehr innerhalb der EU reisen. Dritte dürfen ihm gegenüber teilweise keine Verträge mehr erfüllen. Seine Teilnahme am Privatrechtsverkehr – also an allem, was ein Mensch in einer modernen Gesellschaft tun muss, um an ihr teilhaben zu können – ist stark eingeschränkt. Ausnahme: das existenzsichernde Minimum. 506 Euro.

    Keine Auszahlung möglich: Sanktionen ohne Gerichtsbeschluss. (Symbolfoto)

    Der Vorwurf? Er betrieb die Medienplattform RED.Media. Die EU meint, er habe darüber systematisch Falschinformationen zu verbreitet, um im deutschen Publikum Zwietracht zu säen. Hinter der Plattform stünden enge Verbindungen zur russischen Staatspropaganda. Doğru bestreitet das. Ja, er habe früher für Redfish gearbeitet, eine Tochterfirma der russischen Nachrichtenagentur Ruptly. Aber nach Beginn des russischen Angriffskriegs habe er sich davon gelöst und eine unabhängige Neugründung unternommen.

    Man kann das glauben oder nicht. Aber darum geht es hier nicht. Es geht um die Frage, auf welchem Weg und mit welchen Mitteln eine liberale Demokratie auf so einen Fall antwortet.

    Ein juristischer Taschenspielertrick

    Von alledem noch nichts gehört? Dann vermutlich deshalb, weil deutsche Leitmedien nichts über den Fall zu berichten wissen. Woran aber liegt das? Eine mögliche Antwort: Weil die EU den Fall als Fall von Gefahrenabwehr gegenüber russischer und damit feindlicher Einflussnahme von außen framed. Und dagegen könne doch niemand ernsthaft etwas einzuwenden haben. Oder vielleicht doch?

    Die EU hat eigentlich nur eine stark zurückgenommene Zuständigkeit für innere Sicherheit. Das steht schwarz auf weiß in den Verträgen der Europäischen Union. Innere Sicherheit – also die Frage, wie ein Staat mit Gefahren aus der eigenen Bevölkerung umgeht – ist zuvörderst Sache der Mitgliedstaaten. Was die EU hingegen darf: Außen- und Sicherheitspolitik. Abwehr äußerer Feinde. Sanktionen gegen feindliche Staaten und deren Handlanger.

    Und genau hier liegt der Trick.

    Das hier in Rede stehende Sanktionsregime, unter dem Doğru gelistet wurde, richtet sich offiziell gegen „destabilisierende Aktivitäten Russlands“. Es wurde im Oktober 2024 im Zuge des Angriffskriegs auf die Ukraine eingeführt. Der Rat der EU beschloss es einstimmig (musste er auch). Inzwischen stehen 69 Personen und 17 Organisationen auf der Liste. Der Rahmen ist klar: Es geht um Russland als äußeren Feind, um hybride Kriegsführung, unter anderem auch um Desinformationskampagnen im Auftrag Moskaus.

    Nur: In der konkreten Anwendung auf Doğru fällt genau dieser Rahmen weg. Vor Gericht vertritt der Rat – so die Auskunft des betroffenen Journalisten auf der Plattform X – die Auffassung, er müsse dem Journalisten keine (andauernde?) Verbindung zur russischen Regierung nachweisen. Der äußere Feind, der das ganze Sanktionsregime erst rechtfertigt? Brauchen wir nicht. Es reicht, dass der Inhalt als „Desinformation“ eingestuft wird.

    Damit passiert aber folgendes: Ein Instrument der äußeren Sicherheit wird auf die eigene Bevölkerung angewendet – ohne dass die Verbindung zum äußeren Feind noch hergestellt werden muss. Innere Wehrhaftigkeit wird als äußere Gefahrenabwehr verkleidet. Und weil äußere Gefahrenabwehr nach Krieg klingt und nicht nach Grundrechten, stellt niemand die unbequemen Fragen.

    Unbestimmtheit der Rechtsgrundlagen

    Möglich wird diese Grenzüberschreitung durch die unbestimmte Formulierung der Rechtsgrundlagen. Plump gesagt, scheint es zu genügen, in irgend einem Zusammenhang mit der Verbreitung von Desinformationen zu stehen. Was genau aber ist Desinformation? Wer entscheidet, wo kritischer Journalismus aufhört und Propaganda anfängt? Die Rechtsgrundlagen geben dazu kaum Auskunft. Ein Rechtsgutachten, das zwei EU-Abgeordnete des BSW in Auftrag gaben, kam zu dem Ergebnis: Die Regelungen sind mit der EU-Grundrechtecharta nicht vereinbar – schlicht weil sie zu unbestimmt sind. Die EU dürfe die soziale Existenz eines Menschen nicht auf Grundlage von so schlecht definierten Begriffen vornehmen.

    Das Paradox, das keiner sieht

    Jede liberale Demokratie steht vor einem scheinbar unlösbaren Problem: Wie verteidigt man Freiheit gegen ihre Feinde, ohne selbst unfrei zu werden? Die Notwendigkeit einer solchen Verteidigung hat der deutsch-amerikanische Staatsrechtler Karl Loewenstein in den 1930er Jahren herausgearbeitet, als er beobachtete, wie faschistische Bewegungen die Freiheitsrechte der Weimarer Republik nutzten, um genau diese Freiheitsrechte abzuschaffen. Sein Befund: Nur wer bereit ist, autoritäre Mittel einzusetzen, kann die Demokratie gegen ihre Feinde verteidigen. Es stellt sich aber folgendes Anschlussproblem: Wer autoritäre Mittel einsetzt, riskiert, selbst autoritär zu werden.

    Rund acht Jahre später formulierte Karl Popper dasselbe Problem philosophisch: Unbegrenzte Toleranz zerstört sich selbst. Wer die offene Gesellschaft bewahren will, muss das Recht beanspruchen, Intoleranz nicht zu tolerieren. Aber die Frage, die offen bleibt, ist die entscheidende: Wer entscheidet, wo die Grenze liegt – und nach welchem Verfahren? Genau hier trennt sich der Rechtsstaat vom Willkürstaat.

    Das Grundgesetz hat daraus Konsequenzen gezogen – und zwar kluge. Es gibt die Möglichkeit, politische Grundrechte zu verwirken. Aber sie ist an extreme Hürden geknüpft: Nur das Bundesverfassungsgericht darf darüber entscheiden. Antragsberechtigt sind nur die Regierungen von Bund und Ländern sowie der Bundestag. Das Verfahren ist dem Strafprozess nachgebildet. Die Karlsruher Richter haben zusätzlich verlangt, dass eine konkrete Gefahr für die demokratische Ordnung nachgewiesen wird. Und selbst wenn ein Grundrecht verwirkt wird, bleibt die übrige Existenz des Betroffenen – seine soziale, ökonomische, private Existenz – unangetastet.

    Jetzt vergleichen wir das mit dem, was Doğru widerfährt.

    soziale Existenzvernichtung als Gefahrenabwehr

    Im EU-Sanktionsregime entscheidet der Rat – ein politisches Gremium. Es gibt keinen richterlichen Filter vorab. Der Betroffene erfährt von seiner Listung erst, wenn sie vollzogen ist. Eine vorherige Anhörung findet nicht statt – bewusst nicht, damit er keine sanktionsvorbereitenden Maßnahmen treffen kann. Das klingt nach Terrorismusbekämpfung, betrifft aber einen Journalisten in Berlin-Neukölln.

    Die Konsequenzen gehen dabei weiter als eine Grundrechtsverwirkung nach deutschem Recht es je könnte. Die Verwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes entzieht den Schutz eines bestimmten Grundrechts gegenüber dem Staat – aber sie lässt den Menschen als sozialen und ökonomischen Akteur unangetastet. Das Sanktionsregime hingegen friert das gesamte Vermögen ein, schließt den Betroffenen vom Rechtsverkehr aus, nimmt ihm die Reisefreiheit in andere Mitgliedstaaten. Es zielt damit zwar – wie auch die Grundrechtsverwirkung nach dem Grundgesetz – auf Entpolitisierung, aber auf dem Umweg der Vernichtung der sozialen Existenz – bis zu einer humanitären Schmerzgrenze, die offenbar bei 506 Euro liegt.

    Das ist keine Verteidigung der Demokratie. Das ist die Vernichtung einer bürgerlichen Existenz durch ein politisches Gremium, ohne richterliche Kontrolle, auf Grundlage von Begriffen, die schlecht definiert sind.

    Ein Einzelfall?

    Man könnte den Fall Doğru als tragischen Einzelfall abtun. Aber er fügt sich in ein Muster. Die EU beansprucht zunehmend Wehrhaftigkeit nach innen – auch gegenüber den „eigenen“ Bürgern. Die Desinformationsregulierung im Digital Services Act ist ein weiteres Beispiel dafür. Die Grenze zwischen dem Schutz der demokratischen Ordnung und der Kontrolle politischer Meinungsäußerung wird unscharf. Und sie wird unscharf, ohne dass darüber eine ernsthafte Debatte stattfindet. Gerade wer die liberale Demokratie verteidigen will, muss genau hinsehen, mit welchen Mitteln sie verteidigt wird. Und ob diese Mittel noch zu dem passen, was verteidigt werden soll. Um das abschließend klarzustellen: Hier wurde nicht gesagt, dass Wehrhaftigkeit nach innen immer Unsinn ist. Aber es braucht zumindest ein gerichtsähnliches Verfahren im Vorfeld und diese Wehrhaftigkeit darf nicht als eine Wehrhaftigkeit nach außen verkauft werden.

  • Resilienz der Institutionen – ein Trugbild

    Die Demokratie stirbt nicht am Galgen. Sie stirbt an der Gleichgültigkeit und Ignoranz.

    Donnerstagabend, Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt. In den Reden, mit denen verdiente Frankfurter geehrt werden, schwingt Pathos mit: Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit. Aber wer genau hinhört, erkennt den Klang der Leere. Es ist der Ton einer Ordnung, die sich ihrer eigenen Aushöhlung nicht bewusst ist – oder sie hinnimmt, weil sie bequem ist.

    Wir leben in einer Zeit, in der rechtsextreme und protofaschistische Parteien mit erschreckender Geschwindigkeit an Einfluss gewinnen. „Faschistisch“ heißt: Sie lehnen die Grundwerte der Demokratie ab, setzen auf autoritäre Führung, Ausgrenzung von Minderheiten und die Unterdrückung von Andersdenkenden. Diese Parteien nutzen demokratische Wahlen, um genau diese Demokratie von innen zu unterwandern. Es ist nicht länger eine ferne Möglichkeit, sondern eine politische Wahrscheinlichkeit, dass sie in Parlamente, in Regierungen, in die Ministerialbürokratie eindringen. Wer glaubt, dass das alles noch aufzuhalten sei mit ein bisschen Zivilgesellschaft und Lichterketten, hat die Tiefe des Problems nicht erkannt.

    Denn die eigentliche Erosion beginnt nicht mit den Rechten, sondern in der demokratischen Mitte. In den Institutionen selbst. Dort, wo das demokratische Versprechen täglich eingelöst werden müsste – oder eben verraten wird.

    Ein Beispiel: Eine Petition an die Vorsteherin der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt – unbeantwortet. Wochenlang. Keine Eingangsbestätigung. Kein Hinweis auf das Verfahren. Kein Respekt vor dem grundgesetzlich geschützten Petitionsrecht (Art. 17 GG). Dieses Recht gibt jedem Menschen das Recht, sich mit einem Anliegen oder einer Beschwerde an staatliche Stellen zu wenden. Es ist ein elementares Schutzinstrument in der Demokratie. Wird es ignoriert, bedeutet das: Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht mehr gehört.

    Noch schlimmer: Persönliche Daten eines Petenten werden durch den Vorsitzenden des Auschusses für – ausgerechnet! – „Wirtschaft und Recht“ an die Exekutive für die Verwendung in einer SLAPP-Maßnahme (s. u.) weitergereicht. Was heißt das? Jemand, der eine Petition eingereicht hat, wird zum Gegenstand einer Überprüfung oder sogar Einschüchterung durch die Verwaltung. Der parlamentarische Raum, eigentlich ein Schutzraum demokratischer Artikulation, wird so zur Quelle einer Delegitimationskampagne. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hierfür den Begriff des „chilling effect“ entwickelt: Menschen verzichten aus Angst vor Konsequenzen darauf, ihre Rechte wahrzunehmen. Das ist ein Mechanismus, den man sonst eher aus autoritären Regimen kennt. Hier aber geschieht es unter demokratischer Flagge.

    Und man muss feststellen: Die Unkenntnis über demokratische Grundsätze und parlamentarische Regeln wiegt schwer – sie übertrifft womöglich sogar den bewussten Versuch, den Kritiker mundtot zu machen und vom eigenen Versagen abzulenken. Doch gerade das macht es nicht besser. Im Gegenteil.

    Der Magistratsdirektor Jürgen Schmidt, seit 20 Jahren Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung, wird in dieser, „seiner“ letzten Sitzung mit einer Eloge und Standing Ovation verabschiedet. Ein Mann, der Bescheidenheit, Kompetenz und ein positives Pflichtgefühl ausstrahlt. Die Vorsteherin lobt seine Kenntnisse der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung.

    Links: Jürgen Schmitt, mitte: leer, rechts: junge Leute. Foto: C. Prueser

    Aber was nützen diese tiefen Kenntnisse eines so erfahrenen Staatsdieners, wenn die politischen Akteure die Grundprinzipien nicht verstanden haben, wenn sie in der Praxis zulassen, dass Grundrechte verletzt, parlamentarische Rechte missachtet und Pressefreiheit mit juristischen Einschüchterungsversuchen bekämpft wird?

    Solche Versuche nennt man „SLAPP“ – Strategic Lawsuits Against Public Participation. Gemeint sind Klagen oder Abmahnungen, die nicht darauf zielen, einen Rechtsstreit zu gewinnen, sondern Kritiker mundtot zu machen. Eine Taktik, die man eher von profitgierigen Großkonzernen kennt – nun aber auch von der öffentlichen Hand angewendet.

    Diese Fragen müssen wir stellen – jetzt, nicht später. Denn wer glaubt, dass man erst „dann“ handeln müsse, „wenn die Rechten kommen“, hat das Wesen institutioneller Resilienz nicht verstanden.

    „Resilienz“ bedeutet Widerstandsfähigkeit. Die Frage ist: Wie gut können unsere Institutionen mit Krisen, Angriffen und Missbrauch umgehen? Wenn die demokratischen Institutionen heute nicht funktionieren, wie sollen sie morgen bestehen – unter Druck, unter Besetzung, unter der Axt?

    Von den Problemen der Korruption und der zahlreichen Interessenkonflikte sprechen wir hier noch gar nicht – aber Korruption unterhöhlt das demokratische Gemeinwesen wie wenig anderes: Korruption zerstört Vertrauen, erodiert die Legitimation der Institutionen und der Normen. Wo Vetternwirtschaft, Günstlingsvergabe und systematische Verschleierung geduldet oder gar gedeckt werden, verlieren Bürgerinnen und Bürger nicht nur das Vertrauen in einzelne Akteure, sondern in das System als Ganzes. Wer davon an der Wahlurne profitiert, ist auch klar: die AfD und artverwandte Protofaschisten, die mit der Axt ans „Altsystem“ gehen wollen.

    Wir erleben eine Zeit, in der Bürgerbeteiligung zur Phrase verkommt – gerade weil die Realität den schönen Worten widerspricht.

    Das Frankfurter „Haus der Demokratie“ bei der Paulskirche gibt es schon: es ist der Römer. Nur erfüllen seine Bewohner diesen Anspruch nicht.
    Foto: Holger Ullmann CC-BY-NC-SA

    Es werden „Pavillons der Demokratie“ durch die Stadtteile getragen, während man gleichzeitig demokratische Rechte ignoriert. Ein „Haus der Demokratie“ wird geplant, während man unabhängige Presse mit absurden Abmahnungen verfolgt. Es ist eine Politik der schönen Bilder – aber der schlechten Praxis.

    Wir brauchen weder Pavillons noch neue Häuser, sondern einen wirklichen demokratischen Habitus im Römer, dem tatsächlichen Haus der Demokratie in Frankfurt.

    Demos, Unterschriftenlisten, Mahnwachen – all das ist richtig. Aber es reicht nicht. Denn in Wahrheit müssen wir jetzt eine neue Phase des Demokratieschutzes einleiten: den konkreten, rechtlich fundierten, institutionellen Widerstand. Das heißt: Wir müssen die Einhaltung demokratischer Rechte erzwingen, auch vor Gericht. Wir müssen Verwaltung und Politik zur Rechenschaft ziehen, durch öffentliche Kritik, durch juristische Mittel, durch Öffentlichkeit.

    Der Feind der Demokratie sitzt nicht nur ganz rechts. Er sitzt auch dort, wo man sich für unfehlbar hält. Wo man glaubt, dass ein bisschen „Demokratierhetorik“ reicht. Und er sitzt dort, wo man mit einem Schulterzucken hinnimmt, dass Recht gebrochen, Kritik unterdrückt und abgemahnt und institutionelle Pflicht schlicht ignoriert wird.

    Frankfurt, September 2025. Die Demokratie stirbt nicht plötzlich. Sie stirbt langsam – wenn niemand mehr widerspricht.